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Art. 2.1 · Ziel und Zweck
BZO Stallikon · S. 11 · Original-PDF
2.1 Ziel und Zweck In den Kernzonen A (KA) und Weiler (KW) sind historisch gewachsene Siedlungsstrukturen bestehend aus Gebäuden und Freiräumen zu erhalten, nach Möglichkeit aufzuwerten und zu ergänzen. Erneuerungen, Umnutzungen und Ersatz- oder Ergänzungsbauten sind zu ermöglichen. Die Kernzone B (KB) bildet den harmonischen Hintergrund der KA und das ortsbauliche Bindeglied zum weiteren Siedlungsgebiet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.