Schwyz
Kleiner Grenzabstand in Schwyz
Der kleine Grenzabstand ist in Schwyz in 1 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 24 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewerbe- und Industriezone | ≥ 2.5 m | Art. 24, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Schwyz (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 24 im Wortlaut, Seite 9
Art. 24 Grenz- und Gebäudeabstand 1 Innerhalb der Kernzonen werden die Grenz- und Gebäudeabstände grundstücksin- tern oder gegenüber benachbarten Grundstücken durch die Bewilligungsbehörde im Einzelfall festgelegt. Dabei berücksichtigt sie die bisherige Überbauung auf dem Bau- grundstück, die bestehende oder projektierte Überbauung auf dem Nachbargrund- stück, die Anliegen des Ortsbildschutzes sowie der Wohn- und Arbeitshygiene und die Bestimmungen der Feuerpolizei. 2 Innerhalb der Gewerbe- und Industriezone beträgt der Grenzabstand 30 Prozent der Gebäudehöhe, mindestens aber 2.50 Meter. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Feuerpolizei.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Schwyz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2.5 m, festgelegt in 1 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Schwyz?
Meist in Art. 24 der Bau- und Zonenordnung Schwyz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.