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Ruswil

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Masse in Ruswil

Kleiner Grenzabstand in Ruswil

Der kleine Grenzabstand ist in Ruswil in 2 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Arbeitszone≥ 5 mArt. 12, S. 9
SLw≥ 4 mArt. 24, S. 17

Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Ruswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 2 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Ruswil?

Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Ruswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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