Ruswil
Kleiner Grenzabstand in Ruswil
Der kleine Grenzabstand ist in Ruswil in 2 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitszone | ≥ 5 m | Art. 12, S. 9 |
| SLw | ≥ 4 m | Art. 24, S. 17 |
Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Ruswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 2 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Ruswil?
Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Ruswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.