Zone Z · Rümlang

Zürich · BFS 97 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone Z in Rümlang (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 16 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Situationspläne von Gossweiler Ingenieure AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Papier-Einreichung mindestens dreifach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rümlang, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.2BZO Rümlang · S. 9

2.2 Bewilligungspflicht

1Eine Abbruchbewilligung nach § 309 lit. c PBG wird nur erteilt, wenn die Erstellung des Ersatzbaues gesichert ist oder wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Unterschutzstellungen bleiben vorbehalten.

2Aussenrenovationen, Veränderungen der Dach- und Fassadenelemente (z.B. Fenster und Türen) oder deren Materialien und Farbgebung sowie Aussenantennen aller Art und Grösse sind aus Gründen des Ortsbildschutzes bewilligungspflichtig.

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Art. 2.9BZO Rümlang · S. 13

2.9 Reklamen Reklamen dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen und müssen gut gestaltet sein. Fremdreklamen sind nicht gestattet. In der Kernzone I sind Leuchtreklamen unzulässig.

1Die herkömmlichen baulichen Bestandteile der Umgebungsgestaltung (z.B. Mauern, Einfriedungen usw.) sind zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Übergänge zum öffentlichen Raum sind so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Garagen und Abstellplätze sind unauffällig einzupassen. 2.10 Umgebungsgestaltung und Abgrabungen

2Über dem gestalteten Terrain darf gesamthaft maximal 50 % der Aussenwandfläche des anrechenbaren, mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegenden Untergeschosses sichtbar sein. 2.11 Fachberatung Für die Beratung der Bauherrschaft (Architektur, Gestaltung, Ortsbildschutz) kann der Gemeinderat Fachleute beiziehen. 2.12 OrtsbildschutzBeiträge Für Renovationen und übrige Massnahmen, die dem Schutzzweck dienen, leistet die Gemeinde gemäss ihren Richtlinien Beiträge. 2.13 Abweichungen für besonders gute Lösungen Bei Projekten mit zeitgenössischer Architektur, welche von einem qualifizierten Fachgremium als besonders gut beurteilt worden sind und die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften (Ziffer 2.7 bis 2.10) der Kernzonenbestimmungen zugelassen werden. Durch solche Abweichungen darf die zonengemässe Ausnützung nicht erhöht werden.

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Art. 3.1BZO Rümlang · S. 14

3.1 Grundmasse Es gelten die folgenden Grundmasse: Zone Z Gebäudehöhe max. m Grosser Grundabstand min. m Kleiner Grundabstand min. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge für Ober- min. m geschosse 16.0

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Art. 3.3BZO Rümlang · S. 36

3.3 Sicherstellung Liegen die Abstellplätze nicht auf dem pflichtigen Baugrundstück selbst, ist der dauernde Bestand rechtlich einwandfrei sicherzustellen (z.B. Dienstbarkeit). 4. BERECHNUNG DER ANZAHL PARKPLÄTZE

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Art. 4BZO Rümlang · S. 37

4 z.B. Praxen, Coiffeur, Reisebüro

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Art. 4.6BZO Rümlang · S. 39

4.6 Veloabstellplätze

1Die Baubehörde bestimmt die erforderliche Zahl an Veloabstellplätzen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse aufgrund der folgenden Richtwerte:

–für Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen: pro 150 m3 Baumasse mindestens 1 Veloabstellplatz;

–für Verkaufsgeschäfte, Gastbetriebe, Büros, Dienstleistungen, Verwaltungen, Gewerbe und Industrie sowie Spezialnutzungen: gemäss Wegleitung zur Regelung des ParkplatzBedarfs der Baudirektion Kanton Zürich.

2Veloabstellplätze sind nach Möglichkeit gedeckt und in der Nähe der Hauseingänge anzuordnen. 5. GEMEINSCHAFTSANLAGEN

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Art. 7BZO Rümlang · S. 7

7 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung Zone ES

Kernzone I K I
Kernzone II A K II A
Kernzone II B K II B

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Zentrumszone Z Wohnzone 1.2 W1.2 Wohnzone 1.5 W1.5 Wohnzone 2.0 W2.0 Wohnzone 2.5 W2.5 Wohn- und Gewerbezone 2.0 WG2.0 Wohn- und Gewerbezone 2.5 WG2.5

Industrie- und Gewerbezone I A IG I A
Industrie- und Gewerbezone I B IG I B
Industrie- und Gewerbezone II IG II
Industrie- und Gewerbezone III A IG III A
Industrie- und Gewerbezone III B IG III B

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Industrie- und Gewerbezone IV IG IV Industriezone für Tanklager IT Zone für öffentliche Bauten öB III III III III II II II II III III III III III III III III III * ES: Empfindlichkeitsstufe nach Lärmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986. * ES-Zuteilung gemäss spezieller Festlegung im Zonenplan. Zone ES Erholungszone für Familiengärten und Kleintier- E siedlungen Freihaltezone F Reservezone R Kommunale Landwirtschaftszone KoL – – – –

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 16 mArt. 3.1, S. 140.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 3.1, S. 140.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 3.1, S. 140.95

Extrahiert aus der BZO Rümlang (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z

Was gilt in der Zone Z in Rümlang?
Gebäudehöhe ≤ 16 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rümlang erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z sein?
Laut BZO Rümlang: Gebäudehöhe ≤ 16 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rümlang. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rümlang?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rümlang ein?
Baugesuche in Rümlang laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang. Ablauf nach der Einreichung →

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