Art. 3.1 · Grundmasse
BZO Rümlang · S. 14 · Original-PDF
3.1 Grundmasse Es gelten die folgenden Grundmasse: Zone Z Gebäudehöhe max. m Grosser Grundabstand min. m Kleiner Grundabstand min. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge für Ober- min. m geschosse 16.0 3.1 Lage
1Die Abstellplätze für Besucher und Kunden sind gut zugänglich anzuordnen.
2Garagenvorplätze dürfen als Pflichtabstellplätze angerechnet werden, wenn sie nicht als Zufahrt für weitere Garagen dienen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
3Pflichtparkplätze für Bewohner und Beschäftigte sowie Besucherparkplätze für Beherbergungsbetriebe sind in der Regel unterirdisch oder gedeckt anzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.