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Art. 3.3 · Dachform

BZO Rümlang · S. 36 · Original-PDF

3.3 Sicherstellung Liegen die Abstellplätze nicht auf dem pflichtigen Baugrundstück selbst, ist der dauernde Bestand rechtlich einwandfrei sicherzustellen (z.B. Dienstbarkeit). 4. BERECHNUNG DER ANZAHL PARKPLÄTZE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.