Zone WG4 · Oftringen

Aargau · BFS 4280 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone WG4 in Oftringen (Aargau) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Amtliche Katasterplankopie / Situationsplan 2-fach, max. 5 Jahre alt
  • Bauprojektpläne 2-fach mit detaillierten Eintragspflichten
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Gesuchsformular 1-fach mit Bausumme und drei Unterschriften
  • Erweiterte Profilierungspflicht (auch Strassen, Stützmauern, Terrain > 80 cm)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oftringen, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 9

’ Innerhalb der im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen Neu- und grössere Umbauten nur im Rahmen eines rechtskräftigen Gestaltungs­ plans bewilligt werden. Gestaltungsplanpflicht

2Die Baubewilligungsbehörde kann temporäre Zwischennutzungen mit einer Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren auch ohne die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans bewilligen. Vorbehalten bleiben die Bestimmun­ gen des übergeordneten Rechts.

2Im Rahmen von Gestaltungsplänen wird eine Erhöhung der maximalen Fassaden- und Gesamthöhe um 3.50 m bewilligt, wenn dadurch eine städtebaulich einwandfreie Lösung erreicht wird und die Nachbargrund­ stücke nicht übermässig beeinträchtigt werden. Unter den gleichen Vo­ raussetzungen ist in den südlich der Nationalstrasse AI gelegenen und an die Kantonsstrasse K 104 angrenzenden Arbeitszonen AI sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WG4 eine Erhöhung der maximalen Fassaden- und Gesamthöhe um 6.50 m zulässig. Der Gemeinderat kann bei allen gestaltungsplanpflichtigen Gebieten als Grundlage des Gestaltungsplans ein aus einem geeigneten Aus­ wahlverfahren hervorgehendes und wegleitendes Richtprojekt (Gesamt­ konzept) verlangen. Das Richtprojekt bedarf der Zustimmung des Ge­ meinderates.

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Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 15

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Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 17

Wohn- und Gewerbezonen i Die Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 sind für MehrfamilienWG3 und WG4 häuser, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Bauten mit gemischter Nutzung Gewerbe/Dienstleistungen/Wohnen sowie landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Nicht zulässig sind Betriebe, die gewichtige ideelle Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle, Massagesalons usw.). Verkaufsnutzungen sind wie folgt zulässig:

–in allen Wohn- und Gewerbezonen: bis 500 m^ Nottoladenfläc-he,

–nördlich der Nationalstrasse AI und nur enteng und mit An­ schluss an die K 104: bis 3'000 m^ Neffiäe^^^ie pro räumlichverkehrliche Einheit, welche über einen bestehenden An­ schluss (rückwertige MIV-Erschliessung) an das übergeordnete Strassennetz erschlossen wird,

–südlich der Nationalstrasse A1 und nur entlang und mit An­ schluss an die K Verkaufsnutzungen für den Autohandel bis 3'000 m^ NiitóìadeAfJaGbe pro räumlich-verkehrliche Einheit, wo­ bei Aussenverkaufsflächen nicht zulässig sind, sondern unter Si­ cherstellung einer guten Gesamtwirkung ins Gebäude integriert werden müssen. Der Gemeinderat kann spezifische, auf die Situation bezogene Auflagen erlassen.

2Verkehrsanlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Material im Freien sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

3Für die erste Bautiefe entlang der K 104 (ca. 30 m) sind Gebäudeorien­ tierung und -gestaltung sowie Anlagen und Freiräume nachweislich in Bezug zum Strassenraum der K 104 zu setzen. Haupteingänge und die Hauptfassaden sind attraktiv auszugestalten, so dass monotone Fluch­ ten ve …

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Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 15

In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 2) Ermittlung Fassadenhöhe:

–Bei Firstdächern ist die Fassadenhöhe traufseitig zu messen.

–In der Ebene bzw. wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von < 10 % aufweist, gilt bei Gebäuden mit Attikageschoss für die Fassadenhöhe das Mass der Gesamthöhe. Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von 10 % über­ steigt, ist bei Flach- und Pultdächern die Fassadenhöhe talseitig zu messen. Die Fassadenhöhe kann um 1.80 m erhöht werden. Mit Ausnahme der «empfindlichen Lagen» und «empfindlichen Hang­ lagen» gemäss § 29 können in den Wohnzonen W2, W3 und W4 sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 die Vollgeschoss­ zahl, die Fassadenhöhe und die Ausnützungsziffer gemäss § 44 erhöht werden. Über diese Masse entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichti­ gung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere der Einpassung ins ortsbauliche Umfeld sowie der Immissions-, Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse. Richtwerte. In begründeten Fällen kann der Gemeinderat Abwei­ chungen bewilligen, sofern der Zonenzweck und angrenzende Wohn­ oder Wohn- und Gewerbezonen nicht beeinträchtigt werden. Richtwerte, siehe § 18 Abs. 3.

2In allen Zonen ist sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zulässig, soweit die maximal zulässige Gebäudelänge nicht überschrit­ ten wird oder sich aus ortsbaulicher Sicht keine anderen Auflagen er­ geben.

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Art. 44BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 33

Innenentwicklung Innerhalb der Wohnzonen W2, W3 und W4 sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 kann zur Förderung einer qualitätsvollen Innenentwicklung nach den Grundmassen gemäss Abs. 2 gebaut wer­ den. Vorausgesetzt werden der Nachweis einer guten Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen sowie eine ansprechende Umgebungsgestal­ tung und eine rationelle Erschliessung. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV) sind sinngemäss anzuwenden, wobei der haushälterische Umgang mit dem Boden im Vordergrund steht. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderatzu­ lasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen. 30

2Der Nutzungsbonus gemäss den folgenden Grundmassen und insbe­ sondere die Erhöhung der Ausnützungsziffer können nur beansprucht werden, wenn ein zusätzliches Vollgeschoss erstellt und auf Attika- und Dachgeschosse sowie begehbare Dachterrassen verzichtet wird. </) <0 o CJ CM 0) E «'5 St O -C2 CJ CD w Q (D > "O <D "e ■2 I ’S <D -C :O -C c N cn O) c =5 N 3C </) ZJ < CD 5? 'S <U <Ä “ 2 w .S2 o E ü (l) ■D CD <n C/) 0.60 10.00 750 3 0.80 13.00 4 1'000 1.00 16.00 1'000 5 0.90 14.00 4 1'000 1.10 17.00 1'000 5 31 Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohnzone W4 Wohn- und Gewerbezone WG3 Wohn- und Gewerbezone WG4

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Art. 46BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 34

Arealüberbauungen

3Die Erleichterung gemäss Abs. 1 ist mit der Erleichterung gemäss § 43 Abs. 2 sowie mit jenen von § 35 BauV (Minergie) und § 39 BauV (Areal­ überbauung) nicht kombinierbar. Überschreitet die Gebäudelänge das in § 14 festgelegte Mass, erhöht sich der zugehörige Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, ma­ ximal jedoch um 4.00 m.

2Wird im Rahmen von Arealüberbauungen die gemäss § 14 zulässige Fassadenhöhe überschritten, erhöht sich der zugehörige Grenzabstand gegenüber Nachbargrundstücken um die Hälfte der Mehrhöhe. Diese Erhöhung gilt kumulativ zum Mehrlängenzuschlag gemäss Absatz 1.

1Gegenüber dem Kulturland ist für Hauptgebäude ein Abstand von 4.00 m, für Klein- und Anbauten ein Abstand von 2.00 m einzuhalten. Dieser Abstand kann weder reduziert noch aufgehoben werden. Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W4, WG3, WG4 und SPA zulässig und erfordern eine minimale zusammenhängende Land­ fläche von 2'000 m^.

2Bei Arealüberbauungen kann ein zusätzliches Vollgeschoss realisiert werden, die Fassaden- und Gesamthöhe können entsprechend um ma­ ximal 3.0 m überschritten werden. In den empfindlichen Lagen gemäss § 29 sind die zonengemässen Fassaden- und Gesamthöhen einzuhal­ ten.

2Für Bauvorhaben, für die eine Arealüberbauung vorgesehen ist, ist in der Vorprojektphase mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, um die arealspezifischen Rahmenbedingungen zu klären. 6. Bauvorschriften 6.1 Baureife, Erschliessung

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Art. 65BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 44

Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen Mobilfunkantennen in erster Priorität in der Spezialzone Autobahnanschluss SPA und in den Arbeitszonen AI und A2, in zweiter Priorität in den Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 sowie der Kernzone K und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, in dritter Priorität in den Wohnzonen W2, W3 und W4 erstellt werden.

2In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen W2, W3 und W4 (3. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versor­ gung dieser Zone bezweckt. Nach Möglichkeit sind neue Anlagen mit bestehenden zu kombinieren. 8. Vollzug und Verfahren

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.9—, S. 150.70
Vollgeschosse≤ 4 Vollgeschosse—, S. 150.70
Fassadenhöhe≤ 13.5 m—, S. 150.70

Extrahiert aus der BZO Oftringen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG4

Was gilt in der Zone WG4 in Oftringen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oftringen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG4 sein?
Laut BZO Oftringen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oftringen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oftringen ein?
Baugesuche in Oftringen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bauen Planen Umwelt, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG4 in der BZO Oftringen?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Oftringen erwähnen die Zone WG4 namentlich, darunter Art. 4, Art. 14, Art. 17. BZO Oftringen lesen →

Weitere Zonen in Oftringen