Zone Landwirtschaftszone · Oftringen
Aargau · BFS 4280 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Landwirtschaftszone in Oftringen (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Amtliche Katasterplankopie / Situationsplan 2-fach, max. 5 Jahre alt
- Bauprojektpläne 2-fach mit detaillierten Eintragspflichten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Gesuchsformular 1-fach mit Bausumme und drei Unterschriften
- Erweiterte Profilierungspflicht (auch Strassen, Stützmauern, Terrain > 80 cm)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bauen Planen Umwelt
- 062 789 81 81
- info@oftringen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oftringen, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 21
Landwirtschaftszone LW i Die Landwirtschaftszone LW ist für die bodenabhängige landwirtschaft liche und gartenbauliche Produktion bestimmt.
2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsfor men richtet sich nach übergeordnetem Recht.
3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich bis 50 a pro Anlage sind zulässig, soweit keine überwiegenden, insbeson dere landwirtschaftlichen Interessen entgegenstehen.
Art. 34BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 29
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone LW überlagert. Sie dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Landschaftsschutzzone
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Ein schränkungen nach den Bestimmungen zur Landwirtschaftszone ge mäss § 23. Von den in Absatz 3 und 4 genannten Ausnahmen abgese hen sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen (Abgrabun gen, Aufschüttungen, Ablagerungen) verboten. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldun terstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Witte rungsschutzanlagen usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weite re Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturie rungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege sowie Terrainveränderun gen für die Bodenverbesserung, Bauten für den Hochwasserschutz oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewie sen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenste hen. * Darüber hinausgehende, neue landwirtschaftliche Bauten und Anlagen können nur an den im Zonenplan mit Symbol «*» bezeichneten Standor ten (Siedlungsei) bewilligt werden. Sie dürfen das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigen. Bei der Festlegung der Baumasse und der Gestaltungsvorschriften gelten hohe Anforderungen an die Einpassung in die Landschaft.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 25, S. 22 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 25, S. 22 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Oftringen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone
Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Oftringen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oftringen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Oftringen ein?
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