Zone Speziallandwirtschaftszone · Oftringen
Aargau · BFS 4280 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Speziallandwirtschaftszone in Oftringen (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Amtliche Katasterplankopie / Situationsplan 2-fach, max. 5 Jahre alt
- Bauprojektpläne 2-fach mit detaillierten Eintragspflichten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Gesuchsformular 1-fach mit Bausumme und drei Unterschriften
- Erweiterte Profilierungspflicht (auch Strassen, Stützmauern, Terrain > 80 cm)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bauen Planen Umwelt
- 062 789 81 81
- info@oftringen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oftringen, in denen «Speziallandwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 5
Speziallandwirtschaftszone 5 5 6 6 7 8 8 9 9 10 11 11 12 13 14 14 15 15 16 17 18 18 18 19 2
Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 22
Bauten in der i Für alle Bauten und Anlagen ist ein - in Abwägung sämtlicher betroffeLandwirtschafts- und Interessen - optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Spezia an wirtsc a szone betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestal tung, Stellung sowie Bepflanzung gut in die Landschaft einzufügen.
2Für Wohngebäude sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen wer den Baumasse und Abstände vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, der bau- und feuerpolizeilichen sowie der wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Generell gilt für alle Bauten gegenüber angrenzenden privaten Grundstücken ein Grenzabstand, welcher der halben Fassadenhöhe entspricht, mindestens jedoch 4 m beträgt.
3In der Landwirtschafts- und Speziallandwirtschaftszone gilt die Emp findlichkeitsstufe III. 4.3 Schutzzonen
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 25, S. 22 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 25, S. 22 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Oftringen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.