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Art. 65 · Mobilfunkantennen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 44 · Original-PDF

, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen Mobilfunkantennen in erster Priorität in der Spezialzone Autobahnanschluss SPA und in den Arbeitszonen AI und A2, in zweiter Priorität in den Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 sowie der Kernzone K und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, in dritter Priorität in den Wohnzonen W2, W3 und W4 erstellt werden.

2In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen W2, W3 und W4 (3. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versor­ gung dieser Zone bezweckt. Nach Möglichkeit sind neue Anlagen mit bestehenden zu kombinieren. 8. Vollzug und Verfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.