Zone K · Münchwilen
Thurgau · BFS 4746 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone K in Münchwilen (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Situationsplan vom Nachführungsgeometer Geotopo AG Sirnach
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Bau und Umwelt
- 071 969 11 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münchwilen, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 7
1Im Zonenplan wird das Gemeindegebiet folgenden Nutzungszonen zugewiesen: Zoneneinteilung
a)Grundnutzung Zonen des Baugebietes: W 2a Wohnzone zweigeschossig mit niederer Baudichte W 2b Wohnzone zweigeschossig mit höherer Baudichte W 3 Wohnzone dreigeschossig W 4 Wohnzone viergeschossig WG 2 Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig WG 3 Wohn- und Gewerbezone dreigeschossig WG 4 Wohn- und Gewerbezone viergeschossig K Kernzone DK Dorfkernzone WZ Weilerzone G Gewerbezone I Industriezone OeB Zone für öffentliche Bauten und Anlagen F Freihaltezone GbZ Gartenbauzone FgZ Familiengartenzone Zonen des Nicht-Baugebietes: Lw Landwirtschaftszone Ns Naturschutzzone Fo Forstzone
b)Überlagernde Zonen G-P Zone mit Gestaltungsplanpflicht Os Ortsbildschutzzone Ss Strukturschutzzone Bs Baumschutzzone Ls Landschaftsschutzzone AF Zone archäologischer Funde
2Für die genauen Abgrenzungen sind die Originalpläne des Zonenplanes sowie des Schutzplanes im Massstab 1:5000 verbindlich. Zonenplan - Zonen des Baugebietes
Art. 8BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 8
1Die Dorfkernzone dient der gemischten Nutzung unter spezieller Beachtung des Ortsbildes und einer ausgewogenen Nutzungsvielfalt. Betriebe dürfen höchstens mässig stören. Dorfkernzone
2Das Mass der zulässigen Baudichte bemisst sich primär an der bestehenden, umgebenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der dazugehörigen Freiräume. Die Regel sind zweigeschossige Bauten. Dach- und Nebenräume können unter spezieller Beachtung der Gestaltungs- und Schutzvorschriften ausgebaut werden.
Art. 18BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 13
1Innerhalb der bezeichneten Bereiche dürfen Bauten und Anlagen nur aufgrund eines Gestaltungsplanes bewilligt werden. Zone mit Gestaltungsplanpflicht
2Ohne Gestaltungsplanverfahren bewilligt werden können der Umbau bestehender Bauten sowie die Erstellung von untergeordneten Bauten und Anlagen, soweit damit keine massgeblichen Veränderungen eintreten und künftige Planungsabsichten nicht beeinträchtigt werden.
Art. 19BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 13
1Die Ortsbildschutzzone umfasst Ortsteile und Weiler, welche noch weitgehend durch die ursprüngliche Siedlungsstruktur geprägt sind und somit ein als Lebensraum zu erhaltendes Ensemble bilden. Die Schutzwürdigkeit leitet sich aus der kulturgeschichtlichen, volkskundlichen und handwerklichen Bedeutung ab. Diese wird im Einzelfall aufgrund der formalen, typologischen und handwerklichen Qualitäten sowie der historischen Bedeutung beurteilt. Ortsbildschutzzone
2Das ortstypische Erscheinungsbild ist gesamthaft zu erhalten. Besondere Beachtung ist dabei der Gebäudestellung sowie der kubischen und äusseren Gestaltung zu schenken. So ist namentlich eine Massstäblichkeit und eine sorgfältige Detailausbildung gefordert. Dies betrifft insbesondere die Fassadengliederung und Dachgestaltung sowie Materialien und Farben. Von bisherigen Bauten abweichende Lösungen werden nur bewilligt, wenn sie für das Ortsbild besser oder im Vergleich zur ortstypischen Gestaltung zumindest gleichwertig sind.
3Bauten, welche aufgrund ihrer Volumetrie und Typologie die Siedlungsstruktur prägen, sind im Regelfall zu erhalten und fachgerecht zu restaurieren.
4Umbauten sowie zulässige Neu- und Ersatzbauten haben sich in den Charakter des Ortsbildes einzufügen und dieses in positivem Sinne zu ergänzen. Dabei ist auf die Baufluchten, das Bauvolumen mit Proportionen, die Dachform sowie das Umgelände zu achten.
5Die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung hat sich, insbesondere bezüglich Mauern und Einfriedungen sowie ortstypischen Belägen, anzupassen. Mit der Baueingabe ist …
Art. 24BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 15
Höchst- und Mindestmasse Regelbauweise (Skizzen A1, A2, A4-6) In den einzelnen Zonen gelten für die Regelbauweise die folgenden Höchst- und Mindestmasse sowie die Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutz-Verordnung: Zonenart Gebäudelänge max. [m] Gebäudehöhe max. [m] Firsthöhe max. [m] Ausnützungsziffer mit Basis Gewerbebonus Az 1) Empfindlichkeitsstufe ES W2a W2b W3 W4 WG2 WG3 WG4 K DK WZ G I OeB GbZ LW2) 25.00 35.00 40.00 40.00 35.00 40.00 40.00 35.00 35.00 35.00 80.00 100.00 60.00 80.00 60.00 6.50 7.50 9.50 12.00 8.00 10.00 12.00 10.00 8.00 8.00 9.00 13.00 10.00 8.00 10.50 10.50 11.50 13.50 16.00 12.00 14.00 16.00 15.00 12.50 12.50 13.00 16.00 14.00 10.00 15.00 0.40 0.45 0.60 0.75 0.40 0.50 0.65 0.80 0.603) 0.603) -- -- -- -- -- - - - - 0.55 0.65 0.80 0.95 II II II II III III III III III III III IV III III III4) LW2) 60.00 10.50 15.00 --
III4)
Bemerkungen: 1) gemäss Bedingungen nach Art. 6 und 7 2) für Wohnbauten gelten die Regelbauvorschriften der WG2-Zone 3) gilt nur für Neubauten 4) gilt nur punktuell bei lärmempfindlichen Räumen
Art. 36BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 19
1Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr sind so zu gestalten, dass sie für Behinderte und Betagte zugänglich und benützbar sind. Zudem ist für Motorfahrzeuge von Behinderten eine angemessene Zahl von speziell gestalteten Abstellplätzen mit den nötigen Zugängen zu erstellen. Rücksichtnah me auf Behinderte
2Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit fünf und mehr Wohnungen sind mindestens die Wohnungen im Erdgeschoss so auszugestalten, dass der Wohnungseingang mit einem Rollstuhl erreicht und die Wohnung im Bedarfsfall den Bedürfnissen körperlich Behinderter und Betagter angepasst werden kann. Fahrzeuge
Art. 56BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 26
1Die im Schutzplan bezeichneten Naturobjekte sind für das Orts- und für das Orts- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung und deshalb nach Möglichkeit zu erhalten. Das Fällen der aufgeführten Bäume untersteht der Bewilligungspflicht. Naturobjekte
2Durch Vereinbarung zwischen den betroffenen Grundeigentümern und dem Gemeinderat können im Einzelfall der erforderliche Unterhalt und eine allfällige Haftung festgelegt werden.
Art. 57BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 26
Kulturobjekte Die im Schutzplan bezeichneten Bauten sind aufgrund des heutigen Kenntnisstandes sowohl in ihrer äusseren Erscheinung als auch in ihrer inneren Substanz sowie mit der zugehörigen Umgebung grundsätzlich zu erhalten. Der konkrete Schutzumfang wird aufgrund vertiefter Untersuchungen durch Vereinbarung mit dem Grundeigentümer oder mittels einer Einzelverfügung durch den Gemeinderat festgelegt. Bei Unterhaltsarbeiten ist eine fachgerechte Wiederherstellung anzustreben. Umbauten und geringfügige Anbauten können bewilligt werden, sofern das Erscheinungsbild und die Schutzsubstanz nicht beeinträchtigt werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 15 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.8 | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Spielfläche | ≥ 10 % | Art. 48, S. 23 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Münchwilen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.