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Art. 18 · Zone mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 13 · Original-PDF
1Innerhalb der bezeichneten Bereiche dürfen Bauten und Anlagen nur aufgrund eines Gestaltungsplanes bewilligt werden. Zone mit Gestaltungsplanpflicht
2Ohne Gestaltungsplanverfahren bewilligt werden können der Umbau bestehender Bauten sowie die Erstellung von untergeordneten Bauten und Anlagen, soweit damit keine massgeblichen Veränderungen eintreten und künftige Planungsabsichten nicht beeinträchtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.