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Art. 8 · Dorfkernzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 8 · Original-PDF
1Die Dorfkernzone dient der gemischten Nutzung unter spezieller Beachtung des Ortsbildes und einer ausgewogenen Nutzungsvielfalt. Betriebe dürfen höchstens mässig stören. Dorfkernzone
2Das Mass der zulässigen Baudichte bemisst sich primär an der bestehenden, umgebenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der dazugehörigen Freiräume. Die Regel sind zweigeschossige Bauten. Dach- und Nebenräume können unter spezieller Beachtung der Gestaltungs- und Schutzvorschriften ausgebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.