Zone W2a · Münchwilen
Thurgau · BFS 4746 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone W2a in Münchwilen (Thurgau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 6.5 m, Firsthöhe ≤ 10.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Situationsplan vom Nachführungsgeometer Geotopo AG Sirnach
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Bau und Umwelt
- 071 969 11 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Münchwilen, in denen «W2a» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 24BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 15
Höchst- und Mindestmasse Regelbauweise (Skizzen A1, A2, A4-6) In den einzelnen Zonen gelten für die Regelbauweise die folgenden Höchst- und Mindestmasse sowie die Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutz-Verordnung: Zonenart Gebäudelänge max. [m] Gebäudehöhe max. [m] Firsthöhe max. [m] Ausnützungsziffer mit Basis Gewerbebonus Az 1) Empfindlichkeitsstufe ES W2a W2b W3 W4 WG2 WG3 WG4 K DK WZ G I OeB GbZ LW2) 25.00 35.00 40.00 40.00 35.00 40.00 40.00 35.00 35.00 35.00 80.00 100.00 60.00 80.00 60.00 6.50 7.50 9.50 12.00 8.00 10.00 12.00 10.00 8.00 8.00 9.00 13.00 10.00 8.00 10.50 10.50 11.50 13.50 16.00 12.00 14.00 16.00 15.00 12.50 12.50 13.00 16.00 14.00 10.00 15.00 0.40 0.45 0.60 0.75 0.40 0.50 0.65 0.80 0.603) 0.603) -- -- -- -- -- - - - - 0.55 0.65 0.80 0.95 II II II II III III III III III III III IV III III III4) LW2) 60.00 10.50 15.00 --
III4)
Bemerkungen: 1) gemäss Bedingungen nach Art. 6 und 7 2) für Wohnbauten gelten die Regelbauvorschriften der WG2-Zone 3) gilt nur für Neubauten 4) gilt nur punktuell bei lärmempfindlichen Räumen
Art. 26BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 16
1Innerhalb der Wohnzonen W2a und W2b ist die verdichtete Bauweise zulässig. Verdichtete Bauweise
2Die zulässige Ausnützungsziffer der Regelbauweise erhöht sich um 0.05 bei mindestens fünf Wohneinheiten und um 0.1 bei mindestens zehn Wohneinheiten, sofern die Bebauung die Ziele in Art. 2 sowie die nachstehenden Anforderungen erfüllt sind:
a)mindestens die vorgeschriebene Anzahl selbständiger Wohneinheiten in halboffener oder geschlossener Bauweise in Gruppenanordnung und mit einheitlicher Architektursprache erstellt wird;
b)die zonengemässe Geschosszahl maximal bei einem Drittel aller Bauten um höchstens ein Geschoss überschritten wird;
c)bei Siedlungen mit mindestens zehn Wohnungen eine hohe Siedlungsqualität erreicht wird durch zweckmässig angeordnete, gemeinschaftliche Einrichtungen wie Einstell- und Abstellräume, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie Grünanlagen;
d)eine hohe Wohnqualität dank ruhigen, gut besonnten Wohnungen, grosszügigen Nebenräumen, gesicherter Privatsphäre und Gartenbenützung erreicht wird;
e)die Einhaltung der erhöhten Energieanforderungen gemäss Art. 54 sichergestellt wird. Zusätzlich sind auch die Reihenfolge der baulichen Realisierung und die vorgesehenen Grundeigentumsverhältnisse darzustellen.
3Vor der Baueingabe ist aufgrund eines Vorprojektes ein Vorentscheid einzuholen.
4Gegenüber Nachbargrundstücken, welche nicht in diesen Bauweisen erstellt sind oder werden, gelten weiterhin die Höchst- und Mindestmasse der Regelbauweise. III. Bauvorschriften Bauten und Anlagen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 6.5 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 10.5 m | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.4 | Art. 24, S. 15 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Münchwilen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.