Art. 19 · Ortsbildschutzzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 13 · Original-PDF
1Die Ortsbildschutzzone umfasst Ortsteile und Weiler, welche noch weitgehend durch die ursprüngliche Siedlungsstruktur geprägt sind und somit ein als Lebensraum zu erhaltendes Ensemble bilden. Die Schutzwürdigkeit leitet sich aus der kulturgeschichtlichen, volkskundlichen und handwerklichen Bedeutung ab. Diese wird im Einzelfall aufgrund der formalen, typologischen und handwerklichen Qualitäten sowie der historischen Bedeutung beurteilt. Ortsbildschutzzone
2Das ortstypische Erscheinungsbild ist gesamthaft zu erhalten. Besondere Beachtung ist dabei der Gebäudestellung sowie der kubischen und äusseren Gestaltung zu schenken. So ist namentlich eine Massstäblichkeit und eine sorgfältige Detailausbildung gefordert. Dies betrifft insbesondere die Fassadengliederung und Dachgestaltung sowie Materialien und Farben. Von bisherigen Bauten abweichende Lösungen werden nur bewilligt, wenn sie für das Ortsbild besser oder im Vergleich zur ortstypischen Gestaltung zumindest gleichwertig sind.
3Bauten, welche aufgrund ihrer Volumetrie und Typologie die Siedlungsstruktur prägen, sind im Regelfall zu erhalten und fachgerecht zu restaurieren.
4Umbauten sowie zulässige Neu- und Ersatzbauten haben sich in den Charakter des Ortsbildes einzufügen und dieses in positivem Sinne zu ergänzen. Dabei ist auf die Baufluchten, das Bauvolumen mit Proportionen, die Dachform sowie das Umgelände zu achten.
5Die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung hat sich, insbesondere bezüglich Mauern und Einfriedungen sowie ortstypischen Belägen, anzupassen. Mit der Baueingabe ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen.
6Zur Ortsbilderhaltung können die Höchst- und Mindestmasse massvoll gelockert oder verschärft werden. Abweichungen dürfen andere öffentliche und private Interessen nicht wesentlich beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.