Zone Landwirtschaftszone · Möhlin
Aargau · BFS 4254 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Landwirtschaftszone in Möhlin (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Katasterplan des Geometers
- Situationsplan 1:500 mit Projekt und Grenzabständen
- Umgebungsplan inkl. Pflanzenliste
- Material- und Farbkonzept als Plan mit Beschrieb
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Digitale Einreichung via eBau, Unterlagen einzeln hochladen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Baubewilligungen
- 061 855 33 33
- gemeinde@moehlin.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Möhlin, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 22
1Die Hochwassergefahrenzonen sind den Grundnutzungszonen überlagert. Hochwasserschutz Sie dienen dem Schutz von Personen, Bauten und Anlagen vor Schädigungen durch Hochwasserereignisse. BNO Gemeinde Möhlin 21
2In der Hochwassergefahrenzone ist der Gefährdungssituation angemessen Rechnung zu tragen. Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Wohnräume, sensible Nutzungen wie schwer evakuierbare oder publikumsintensive Einrichtungen, unterirdische Lager für umweltgefährdende Stoffe oder grosse Sachwerte usw. sind in Untergeschossen nicht zulässig.
3Wer in hochwassergefährdetem Gebiet baut, hat im Baugesuch nachzuweisen, dass er mit dem Projekt die entsprechenden Massnahmen zur Schadenminimierung getroffen hat. In der Regel sind die Massnahmen auf das hundertjährliche Hochwasser HQ100 auszurichten.
4In Gebieten mit Gefahrenstufen gemäss Gefahrenkarte und ohne ausgewiesenes Schutzdefizit (Restgefährdung) kann die Baubewilligungsbehörde verlangen, dass die Bauherrschaft nachweist, welche Massnahmen zum Schutz vorgesehen sind.
5Als massgebliche Projektierungs- und Überprüfungsgrundlagen gelten namentlich die Gefahrenkarte, Ereigniskataster, Schutzdefizitkarte und die Massnahmenplanung, welche auf der Gemeinde eingesehen werden können.
6Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen sowie, unter Abwägung sämtlicher berührter Interes …
Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 23
1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftliche und Landwirtschaftszone gartenbauliche Produktion sowie die innere Aufstockung und die Energiegewinnung aus Biomasse im Sinne der Art. 16, Art. 16a Abs. 1, 1bis und 2 RPG bestimmt. 22 BNO Gemeinde Möhlin
2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen und dem kantonalen Recht.
3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich (z.B. Terrainveränderungen) bis 50 a pro einzelne Anlage sind zulässig, soweit keine überwiegenden, insbesondere landwirtschaftlichen, Interessen entgegenstehen.
Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 24
1Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher betroffener InBauten in der Landwirtschaftszone teressen optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsbepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen.
2Für Wohngebäude sind 2 Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen werden Fassadenhöhen und Gebäudelängen vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben traufseitigen Fassadenhöhe, mindestens aber 4 m.1
3In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Art. 31BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 28
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart.
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschränkungen nach § . Von den in den Absätzen 3 und 4 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Baumschulen und Christbaumkulturen sowie länger als drei Monate dauernde Abdeckungen verboten. Allfällige Folientunnels sind im Bereich der bestehenden Siedlungen anzuordnen. Die Lage der Folientunnels wird im Einzelfall durch die Gemeinde geprüft und beurteilt.
3Bestehende landwirtschaftliche Siedlungen, Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, erneuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Hagelschutznetze usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen für den ökologischen Ausgleich, BNO Gemeinde Möhlin 27 Renaturierungsmassnahmen, Wasserbauprojekte für den Hochwasserschutz, Flur- und Wanderwege oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
4Neue Hochbauten wie landwirtschaftliche Siedlungen, Gewächshäuser oder andere Einrichtungen mit vergleichbaren Auswirkungen auf die Landschaft können nur an den i …
| Gebiet | Bezeichnung im Plan | Schutzziel | Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen |
|---|---|---|---|
| Wagenschopf („Bahn“) | N | Förderung lichter Wald und seltener Baumarten und Wald- gesellschaften | gemäss Pflegeplan |
| „Fischerweg“ | N | Förderung lichter Wald | gemäss Pflegeplan |
| „Chilli“ | N | Förderung lichter Wald | gemäss Pflegeplan |
Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 37BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 32
1Die Materialabbauzone dient dem Abbau von Mergelkies. Materialabbauzone
2Der abgebaute Mergel darf ausschliesslich für den Unterhalt der gemeindeeigenen Flur- und Waldstrassen Verwendung finden.
3In den Baugesuchen ist nebst dem vorgesehenen Materialabbau auch die Nachnutzung auszuweisen. Baubewilligungen setzen die kantonale Zustimmung voraus.
4Gebiete, die noch nicht abgebaut resp. gerodet sind, gehören zum Waldareal und unterstehen den Bestimmungen der Waldgesetzgebung sowie denjenigen über die Naturschutzzone Wald (§ BNO). BNO Gemeinde Möhlin 31
5Abgebaute, für den Materialumschlag nicht mehr benötigte Flächen sind der natürlichen Sukzession zu überlassen. Die Anlage und Pflege von Kleinbiotopen und -strukturen sind möglich.
6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe IV. § 37a1
1Die Spezialzone Birkenhof ist ausschliesslich für den Betrieb einer gewerbSpezialzone Reitsport Birkenhof lichen Pferdehaltung (Zucht, Ausbildung und Pensionshaltung) vorgesehen und basiert auf dem Gesamtkonzept zur Teilzonenplanänderung für eine Spezialzone Reitsport Birkenhof vom 22. Februar 2013 und den Ergänzungen vom 18. Dezember 2013.
2Die Spezialzone Reitsport Birkenhof ist in drei Bereiche eingeteilt: Im Bereich für Bauten und Anlagen sind Stallungen, Reithalle, Sattelkammer, Aufenthalts- und Umkleideraum, sanitäre Anlagen sowie Parkplätze zulässig. Die Wohnnutzung richtet sich nach der Bewilligungspraxis für zonenkonformen Wohnraum in der Landwirtschaftszone. Im Bereich Anlagen und Reitplätze sind z. B. Springplätze, Gras- und Trainingsplätze mit Geländehin …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 25). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 25, S. 24 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 25, S. 24 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Möhlin (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone
Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Möhlin?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Möhlin?
Wo reiche ich das Baugesuch in Möhlin ein?
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