Zone G · Mels
St. Gallen · BFS 3293 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone G in Mels (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau & Infrastruktur
- 058 228 30 50
- bau@mels.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Mels, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Mels · S. 4
Zuständigkeit BauG Art. 78 - 92
1Zuständigkeit der Baukommission:
a)Baubewilligungsverfahren gemäss Art. 78 bis 92 BauG,
soweit diese nicht in den Bereich des Gesetzes über die
Verfahrenskoordination (VKOG) fallen und keine Einspra-
chen zu entscheiden sind.
In den übrigen Fällen stellt die Baukommission Antrag an
den Gemeinderat.
b)Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch auf Gemein
destrassen gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c - f StrG
2Zuständigkeit des Gemeinderates:
a)Ortsplanung
b)Abbaupläne
c)Bausperren
d)Landumlegungen
e)Grenzbereinigungen
f)Bewilligungen für gesteigerten Gemeingebrauch und Ver
anstaltungen auf Gemeindestrassen gemäss Art. 21 Abs. 1
lit. a und b StrG
g)Bewilligungen für Sondernutzungen gemäss Art. 24 StrG
h)Entscheid über Baugesuche mit Einsprachen gemäss Art.
83BauG sowie im Planverfahren für Gemeindestrassen 1 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erläuterungen
gemäss Art. 45 Abs. 3 StrG sowie Gesuche, welche in
den Bereich des Gesetzes über die Verfahrenskoordination
(VKOG) fallen
i)Strassenbaupolizei, insbesondere Vollzug von Art. 104ff
StrG
j)Baupolizei
k)Verwaltungszwang
l)alle übrigen Amtshandlungen, für welche in den gesetzli-
chen Bestimmungen kein anderes Gremium zuständig ist Planungsgrundlagen B.
Art. 6BZO Baureglement Mels · S. 6
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen allgemein
Zone Wohnzone zwei Vollgeschosse
W2 Wohnzone drei Vollgeschosse
W3 Wohnzone vier Vollgeschosse
W4 Wohn-Gewerbe-Zone zwei Vollgeschosse
WG2 Wohn-Gewerbe-Zone drei Vollgeschosse
WG3 Wohn-Gewerbe-Zone vier Vollgeschosse
WG4 Gewerbe-Industrie-Zone
GI Industriezone
I Kernzone
K Grünzonen innerhalb der Bauzone
Grünzone Freihaltung
GFi
Grünzone Sport-, Park- und Erholungsanlagen GE Grünzonen ausserhalb der Bauzone
Grünzone Freihaltung
GFa
Grünzone Naturschutz
GN
Grünzone Grundwasserschutz
GG Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
OeBa Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände SZ Landwirtschaftszone
L übriges Gemeindegebiet
üG Sonderzonen im Weisstannental Gewerbe-Industrie-Zone Weisstannental
GIA Kernzone Dorf zwei Vollgeschosse
KD2 Kernzone Dorf drei Vollgeschosse
KD3 3 BauG
Art. 9BZO Baureglement Mels · S. 9
Zonenschema Bauzonen allgemein Zone Anzahl Ausnüt- Grenzabstand (m) Gebäu- Gebäu- Firsthö- Dach- & Unter- Empfi ndVollge- zungs- delänge dehöhe he (m) geschossausbau lichkeitsschosse ziffer klein gross (m) (m) DG UG stufe
W2 2 0.50 4.0 8.0 24.0 8.0 11.0 ja ja1 II W3 3 0.70 6.0 12.0 30.0 11.0 14.0 ja ja1 II W4 4 0.90 7.0 14.0 40.0 13.5 16.5 ja ja1 II WG2 2 0.502 4.0 8.0 24.0 8.0 11.0 ja ja1 III WG3 3 0.702 6.0 12.0 30.0 11.0 14.0 ja ja1 III WG4 4 0.902 7.0 14.0 40.0 13.5 16.5 ja ja1 III GI - - 63 63 - 20.0 20.0 ja ja III I - - 63 63 - 20.0 20.0 ja ja IV K 4 - 4.0 4.0 -4 -4 -4 ja ja1 III Oe - - 5.0 5.0 - - - - - II G - - 4.0 4.0 - - - - - II L/üG 2 - 6.0 6.0 24.05 8.05 11.05 ja5 ja1)5) III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
Sonderzonen Schwendi-Weisstannen Zone Anzahl Ausnüt- Grenzabstand (m) Gebäu- Gebäu- Firsthö- Dach- & Unter- Empfi ndVollge- zungs- delänge dehöhe he (m) geschossausbau lichkeitsschosse ziffer klein gross (m) (m) DG UG stufe GIA - - 4.0 4.0 - 8.5 12.0 ja ja III KD2 2 - 4.0 4.0 -4 -4 -4 ja ja1 III KD3 3 - 4.0 4.0 -4 -4 -4 ja ja1 III 1) Vorbehalten bleibt Art. 15 Ziff 2. Untergeschosse dürfen mit Ausnahme der Wohnzone für alle gewerbliche Zwecke voll ausgebaut werden, ohne dass sie als Vollgeschosse gezählt werden. Für eine Wohnnutzung beträgt die zulässige max. Fläche 50% des darüber liegenden Vollgeschosses. 2) Wenn der ständig gewerblich genutzte Teil mindestens eine Vollgeschossfl äche ausmacht, kann eine um max. 0.1 erhöhte Ausnützungsziffer gewährt werden. 3) In der Gewerbeindustriezone (mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriezone A) und in der Industriezone gilt gegen …
Art. 15BZO Baureglement Mels · S. 12
Berechnung der Geschosszahl
1Als Vollgeschoss zählt jedes Stockwerk, das weder als Untergeschoss noch als Dachgeschoss gilt. Als Untergeschoss zählt ein Geschoss, wenn die Oberkante des Erdgeschossfussbodens den Niveaupunkt um höchstens 1.3 m überragt und nicht in unzulässiger Weise ausgebaut ist. Als Dachgeschoss zählt ein Geschoss, das im Dachraum liegt, wobei der Kniestock (Oberkant Fussboden des Dachgeschosses bis Unterkant Sparren innen gemessen) an keiner Stelle mehr als 1.0 m betragen darf. Bei Flachdachbauten gilt als Dachgeschoss das Attikageschoss, wenn es unter einem Winkel von 45° a. T. vom Schnittpunkt der Fassadenfl ucht mit der Dachhaut über dem obersten Vollgeschoss zurückliegt. Das Attikageschoss darf auf zwei Schmalfassaden bis auf die Fassadenfl ucht der Vollgeschosse reichen. Erschliessungsanlagen wie Treppenhäuser und Liftanlagen dürfen höchstens auf einem Drittel der Längsfassaden bis an die Fassadenfl ucht reichen.
2Tritt in Hanglagen das Untergeschoss einer talseits orientierten Fassade so in Erscheinung, dass der gemäss Skizze ausgemittelte Abstand zwischen Oberkant Fussboden Erdgeschoss und gewachsenem oder abgegrabenem Terrain mehr als 1.3 m beträgt, gilt bei der Berechnung der Geschosszahl folgende Spezialregelung: Nebst dem in Erscheinung tretenden Untergeschoss darf höchstens die gültige Anzahl Vollgeschosse nach Zone verwirklicht werden, wobei das Dachgeschoss keinen Kniestock aufweisen darf bzw. die Dachkonstruktion direkt auf die Geschossdecke abzustellen ist. 9 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erl …
Art. 26BZO Baureglement Mels · S. 17
Abstellplätze
1Es ist ein Abstellplatz für Motorfahrzeuge zu erstellen je
–80 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Wohnbauten,
mindestens aber je Wohnung
–30 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Läden
–40 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Büros, Ateliers
und Kleingewerbe
–10 m2 Restaurationsfl äche
2Die Berechnung erfolgt bezogen auf das ganze Gebäude, jedoch getrennt nach der jeweiligen Nutzungsart. Bruchteile der einzelnen Nutzungsart unter 40 Prozent werden ab- und darüber liegende Bruchteile aufgerundet.
3Für andere Bauten und Anlagen bestimmt der Gemeinderat die Anzahl der Pfl ichtparkplätze. Der Gemeinderat kann für besondere Fälle Verkehrsgutachten verlangen. Die Bestimmungen der SN 640 290 sind wegleitend.
4Drei und mehr Parkplätze dürfen nicht hintereinander angeordnet werden, wenn ein seitliches Parkieren nicht sichergestellt werden kann. 14 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erläuterungen
5Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen ist pro drei Wohnungen je ein reservierter Besucherparkplatz zusätzlich bereitzustellen und als solcher zu beschriften.
6Allfällige Ersatzabgaben nach Art. 72ter BauG richten sich nach dem Geührenreglement. Bestimmungen über den Bauvorgang und die G. Baukontrolle BauG
Art. 33BZO Baureglement Mels · S. 20
Form des Baugesuchs
1Die Baugesuche sind mit amtlichem Formular in entsprechender Anzahl Exemplare einzureichen. Sie haben Folgendes zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist, insbesondere Farbgebung und Material.
b)Situationsplan (neuste Grundbuchplankopie mit OriginalUnterschrift des Nachführungsgeometers) enthaltend die Masse des Baukörpers, der Strassen- und Grenzabstände. Bestehende und neue Werkleitungen, Zufahrtsstrassen und -wege, Kinderspielplätze sowie Autoabstellplätze sind in einem besonderen Plan darzustellen.
c)Vermasste Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 mit Angabe der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Feuerstätten, der Mauerstärken und der Fenster- und Boden- fl ächen.
d)Schnitt- und Fassadenpläne (vermasst) im Massstab 1:100 mit Angabe der Höhen des gewachsenen Bodens sowie des Niveaupunktes. Bei den 4 äussersten Gebäudeecken müssen vom gewachsenen Terrain die Höhenkoten angegeben werden. Die Schnittpläne haben zudem eine allfällige Kniestockhöhe aufzuzeigen. Fussboden und unterkant Sparren sind mit Angaben von Höhenkoten und Massen zu versehen.
e)Der Polygonpunkt oder ein höheres Vermessungszeichen, von welchem die Höhenkoten von lit. d) ermittelt werden, muss eingetragen und rot gekennzeichnet werden.
f)Detaillierte Aufstellung über die Berechnung der Ausnützungsziffer
g)Schutzraum-, Öltank und Gasfeuerungseingaben
h)Plan für neue Wasser-, Strom- und Kanalisationsanschlüsse mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -materia …
Art. 34BZO Baureglement Mels · S. 21
Inkraftsetzung, Aufhebung des bisherigen Rechts, Übergangsregelung
1Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement St. Gallen in Kraft.
2Das Baureglement vom 16. August 2002 bzw. Nachtrag vom 19. Februar 2007 wird aufgehoben. Die zur Zeit des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig erledigten Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Regements zu behandeln. 18 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erläuterungen Vom Gemeinderat Mels erlassen am 15. Dezember 2009 Gemeinderat Mels Gemeindepräsident
Gemeinderatsschreiber p d Kohler Ro R land Dr. Guido Fischer
Roland Kohler Öffentlich aufgelegt vom 05. Januar 2010 bis 03. Februar 2010 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 09. Februar 2010 bis 10. März 2010 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: 14. Juni 2010 Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation 19 Baureglement Gemeinde Mels Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis A BauG Art. BauR Art. Abbauplan 28quater-34,
58, 95, 105 2, 3 Abbruchbewilligung 76bis, 79 Abbruchverbot 99, 130 Abbruchverfügung 129 Abfallbeseitigung 5, 38, 49, 76bis, 78 Abgrabungen 78, 93, 95 21 Ablagerungen 96 Abstände 56ff 11, 12, 14, 16, 17, 19
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Abstellplätze für Motorfahrzeuge 51, 55, 72ff, 78 26
Abwasser 5, 38, 49, 76 30 Alternativenergie 93 Anbauten 78 13, 17
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Änderung Planungsinstrumente 32 Anmerkungen im Grundbuch:
–Grundstücksteilung 62
–Ausnützungstransfer,
–beschränkung 63, 77quinties
- Durchleitungsrechte 76 - Schutzmassnahmen 99 - Lastenbereinigung 114, 122
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Antennen 78, …
Art. 102BZO Baureglement Mels · S. 17
Erlass von Vorschriften min. 3.0m Trottoir min. 1.5m Garage Fahrbahn 12% max. G e fä lle Sichtzonen gemäss VSS Norm SN 640 273 m 1.5 Trottoir ind. m R Garage Fahrbahn R m ind. 3.0 m mind. 5.5 m BauG
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 9, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 9, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Mels (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.