Zone G · Laufen

Basel-Landschaft · BFS 2787 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone G in Laufen (Basel-Landschaft) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Laufen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 6

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen a) 2-geschossig Wohnzone a

W 2a b) 2-geschossig Wohnzone b

W 2b c) 3-geschossig Wohnzone

W 3 d) 2-geschossig Wohn-/Geschäftszone

WG 2 e) Zentrumszone 1

Z 1 f) Zentrumszone 2

Z 2 g) Gewerbezone

G h) Industriezone 1

J 1 i) Industriezone 2

J 2 j) Industriezone 3

J 3 k) Zone für das steinverarbeitende Gewerbe

GS l) Zone für öffentliche Werke und Anlagen

OeWA

m)Zone für private Sport- und Freizeitanlagen

SpF Nichtbauzonen n) Landwirtschaftszone

L o) Grünzone

G p) Abbauzone für Tonmaterialien und Natursteine A Schutzzonen I Schutzobjekte q) Ortsbildschutzzone r) Naturschutzzone

N s) Landschaftsschutzzone t) Landschaftsschonzone u) Uferschutzzone v) Schutzobjekte

w)Archäologische Funde

–5 -

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Art. 3BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 7

2Aufstufung in ES III gemäss Festlegung im Zonenplan

3 spezielle Höhenregelungen siehe Art. 5 Abs. 4 ZR

4 gemäss Festlegung im Zonenplan

Hinweis auf RBGMax. Vollgeschoss- zahlMax. Geschoss- flächenzifferMax. GebäudehöheMax. Gebäudelänge für HauptbautenLärmempfindlich-keits- stufe
Definiert im ZRArt. 31Art. 20Art. 28Art. 30
W 2a§ 2120.40--30 mII / III 2
W 2b§ 2120.50--35 mII / III 2
W 3§ 2130.75--40 mII / III 2
WG 2§ 2120.50--40 mII / III 2
Z 1§ 2230.90--45 mIII
Z 2§ 2241.20--40 mIII
G§ 23----7.5 m45 mIII
J 1§ 23----20 m3--IV
J 2§ 23----20 m--IV
J 3§ 23----20 m--IV
GS------12 m--IV
OeWA§ 24--------II / III 4
SpF§ 26--------III

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 5BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 9

Industriezonen 1, 2 und 3 1 Die Art der Nutzung richtet sich nach § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 und 5 RBG. 2 Zugelassen sind insbesondere industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion, der Güterverteilung, der Lagerung und des Transports sowie Dienstleistungsbetriebe wie Fachmärkte, Büros usw. 3 Nicht zugelassen sind Verkaufseinheiten des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel usw. mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m2) Ausnahmen für den Eigenbedarf der ansässigen Betriebe sind möglich Spezialvorschriften Industriezone 1 4 Für das Gebiet der Industriezone 1 «Bei der Leimgrube» darf aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes die Gebäudehöhe das Mass von 20 m, gemessen ab Niveau des Erdgeschossbodens der bestehenden Fabrikgebäude Nr. 40 Langhagweg, nicht übersteigen. Spezialvorschriften Industriezone 2 und 3 5 In den Industriezonen 2 und 3 sind nicht zugelassen: a) Anlagen der Freizeitgestaltung wie z.B. 1. Eigenständige Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafes, Bars usw.) 2. Unterhaltungs- und Vergnügungsbetriebe (Discotheken, Kinos, Freizeitparks, Go-Kart-Bahnen, Minigolfanlagen, Bowling- und Billiardcenter usw.) 3. Fitness- und Wellnesbetriebe (Saunaclubs, Fitnessclubs usw.) b) Sportanlagen (Sporthallen, Aussensportanlagen, Reithallen, Dressuranlagen usw.) Ausnahmen für den Eigenbedarf der ansässigen Betriebe sind möglich. 6 In den Gebieten der Industriezone 2 und 3 «Uf Saal», «Hansoben> und «Linden» ist der Lehmabbau gestattet. Spezialvorschriften Industriezone 3 7 In der Industriezone 3 gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

a)…

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Art. 13BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 11

Landschaftsschutzzone 1 Die Landschaftsschutzzone ist einer Grundnutzungszone überlagert.

–10 - 2 Die Landschaftsschutzzonen dienen dem Schutz des Erscheinungsbildes eines Landschaftsteiles mit seinen naturnahen Elementen. Es sollen grundsätzlich nur Veränderungen erfolgen, die diesen Zustand erhalten oder aufwerten. Es sind insbesondere alle naturnahen Elemente zu erhalten. 3 In den Landschaftsschutzzonen sind Nutzungen untersagt, welche dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Eingriffe, die diesem dienen, sind dagegen zulässig, ebenso eine standortgemässe landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Bei unumgänglichen Veränderungen muss Ersatz geleistet werden. Zu unterlassen sind insbesondere: a) Bauliche Anlagen aller Art, welche nicht direkt der landwirtschaftlichen, standortbedingten Bewirtschaftung dienen b) Bauten und Anlagen der bodenunabhängigen Produktion c) Gärtnereibetriebe, Grastrocknungsanlagen etc. d) Nicht dem landwirtschaftlichen Eigenbedarf dienende Lagerplätze und Deponien e) Platzierung von Wohnwagen, Autowracks und Container f) Grössere Hartbelagsflächen g) Einfriedigungen, mit Ausnahme von Weid- und Wildschutzzäunen h) Abgrabungen, Aufschüttungen und Ausbeutungen i) permanente Reklamen, Antennen und dergleichen 4 Standortbedingte Bauten wie Reservoirs und dergleichen sind grundsätzlich zulässig. Sie haben sich jedoch so gut wie möglich in das Landschaftsbild einzufügen. Dasselbe gilt für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen. 5 Am Waldrand ist ein natürlicher, gestufter Aufbau anzustreben und zu erhalten.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 3, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 45 mArt. 3, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Laufen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Laufen?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Laufen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Laufen: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Laufen?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Laufen ein?
Baugesuche in Laufen laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G in der BZO Laufen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Laufen erwähnen die Zone G namentlich, darunter Art. 2, Art. 3, Art. 5. BZO Laufen lesen →

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