Zone Industriezone 1 · Laufen
Basel-Landschaft · BFS 2787 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Industriezone 1 in Laufen (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 061 766 33 33
- info@laufen-bl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Laufen, in denen «Industriezone 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 6
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen a) 2-geschossig Wohnzone a
W 2a b) 2-geschossig Wohnzone b
W 2b c) 3-geschossig Wohnzone
W 3 d) 2-geschossig Wohn-/Geschäftszone
WG 2 e) Zentrumszone 1
Z 1 f) Zentrumszone 2
Z 2 g) Gewerbezone
G h) Industriezone 1
J 1 i) Industriezone 2
J 2 j) Industriezone 3
J 3 k) Zone für das steinverarbeitende Gewerbe
GS l) Zone für öffentliche Werke und Anlagen
OeWA
m)Zone für private Sport- und Freizeitanlagen
SpF Nichtbauzonen n) Landwirtschaftszone
L o) Grünzone
G p) Abbauzone für Tonmaterialien und Natursteine A Schutzzonen I Schutzobjekte q) Ortsbildschutzzone r) Naturschutzzone
N s) Landschaftsschutzzone t) Landschaftsschonzone u) Uferschutzzone v) Schutzobjekte
w)Archäologische Funde
–5 -
Art. 5BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 9
Industriezonen 1, 2 und 3 1 Die Art der Nutzung richtet sich nach § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 und 5 RBG. 2 Zugelassen sind insbesondere industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion, der Güterverteilung, der Lagerung und des Transports sowie Dienstleistungsbetriebe wie Fachmärkte, Büros usw. 3 Nicht zugelassen sind Verkaufseinheiten des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel usw. mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m2) Ausnahmen für den Eigenbedarf der ansässigen Betriebe sind möglich Spezialvorschriften Industriezone 1 4 Für das Gebiet der Industriezone 1 «Bei der Leimgrube» darf aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes die Gebäudehöhe das Mass von 20 m, gemessen ab Niveau des Erdgeschossbodens der bestehenden Fabrikgebäude Nr. 40 Langhagweg, nicht übersteigen. Spezialvorschriften Industriezone 2 und 3 5 In den Industriezonen 2 und 3 sind nicht zugelassen: a) Anlagen der Freizeitgestaltung wie z.B. 1. Eigenständige Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafes, Bars usw.) 2. Unterhaltungs- und Vergnügungsbetriebe (Discotheken, Kinos, Freizeitparks, Go-Kart-Bahnen, Minigolfanlagen, Bowling- und Billiardcenter usw.) 3. Fitness- und Wellnesbetriebe (Saunaclubs, Fitnessclubs usw.) b) Sportanlagen (Sporthallen, Aussensportanlagen, Reithallen, Dressuranlagen usw.) Ausnahmen für den Eigenbedarf der ansässigen Betriebe sind möglich. 6 In den Gebieten der Industriezone 2 und 3 «Uf Saal», «Hansoben> und «Linden» ist der Lehmabbau gestattet. Spezialvorschriften Industriezone 3 7 In der Industriezone 3 gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
a)…
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 5, S. 9 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Laufen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.