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Art. 18 · Kernrandzone (KR)

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 7 · Original-PDF

1 Der Ortsteil zwischen Herrengasse und Bahnhof dient vor allem Blockrandbebauungen mit Geschäfts- und Citycharakter (geschlossene Bauweise entlang der Strassenzüge mit Innenhöfen). 2 Gewerbliche Nutzung ist im Erdgeschoss und in den ersten beiden Obergeschossen statthaft. 3 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):

a)BGZ 4 als Regel;

b)WAZ 1;

c)FNZ 0.7.

6 b) Wohn- und Wohngewerbezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.