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Art. 36 · Lärmschutz

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 13 · Original-PDF

1 Die Empfindlichkeitsstufen15 werden wie folgt zugeordnet:

a)Stufe II : Oe, F, W, Gr;

b)Stufe III : K1, K2, KR, WG, G, L, U;

c)Stufe IV : I; vorbehalten bleiben abweichende Festlegungen im Zonenplan. 2 Für wiederkehrende Nachweise sieht der Gemeinderat Erleichterungen16 vor. 3 Im übrigen gelten die eidgenössischen und kantonalen Lärmschutzvorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.