Art. 14 · Dachgestaltung
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 10 · Original-PDF
1Dachaufbauten und -einschnitte von Schrägdächern dürfen zusammen nicht breiter als 40 % der zugeordneten Gebäudelänge sein.
2Anlagen der Haustechnik dürfen auf dem Dach nur angebracht werden, wenn dies technisch notwendig ist; sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen.
3.4 Lärmschutz § 14 Widersprechende Vorschriften
Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Sonderbauvorschriften und des Bebauungsplanes werden sämtliche mit ihnen in Widerspruch stehenden Erlasse und Pläne aufgehoben.
Hünenberg, 13. August 1980
Im Namen des Gemeinderates Der Präsident: Hermann Unternährer
Der Gemeindeschreiber: Jakob Suter
A 5 Einwohnergemeinde Hünenberg: Sonderbauvorschriften zur Dorfkernplanung Anhang 1 Schema Kernzone und Wohnzone W4 (Gebäudehöhen § 7) 45° 30° 30° 45° 13.80* 6.00* 2.10* UG* Niveaulinie 45° 30° max. HV max. Firsthöhe 15.00 45° 30° 4.80 min. HV 1.50 max. 4.50 EG max. EG min. (mittlere Höhe längs der Gebäudeaussenseite) Wohnstrasse
Die maximalen und minimalen Höhen sind verbindlich.
Die minimalen Höhen gelten nur entlang den verbindlichen Baufluchten, längs den Wohnstrassen.
Die Höhen beziehen sich auf die Niveaulinien der Wohnstrassen.
Tritt talseitig das UG mehr als 2.0 m in Erscheinung, so gelten die mit * (Stern) bezeichneten Gebäude- und Firsthöhen.
A 6 Einwohnergemeinde Hünenberg: Sonderbauvorschriften zur Dorfkernplanung Anhang 1 Schema Zone W3 (Gebäudehöhen § 7) 45° 30° max. HV 45° 2.10 30° min. HV 1.50 max. 4.50 UG Wohnstrasse Niveaulinie 45° 30° max. Firsthöhe 12.30 45° 30° EG max. EG min. (mittlere Höhe längs der Gebäudeaussenseite)
Die maximalen und minimalen Höhen sind verbindlich.
Die minimalen Höhen gelten nur entlang den verbindlichen Baufluchten, längs den Wohnstrassen.
Die Höhen beziehen sich auf die Niveaulinien der Wohnstrassen.
A 7 Einwohnergemeinde Hünenberg: Rechtsgültige Bebauungspläne
Anhang 2 Anhang 2:
Folgende rechtsgültigen Bebauungspläne sind zu berücksichtigen:
Rechtsgültige Bebauungspläne gemäss § 44, Bauordnung
–«Dorfkern», genehmigt Gemeindeversammlung 29.09.1980
–«Dorfkern Süd», genehmigt Gemeindeversammlung 15.12.1986
–«Schürmatt», genehmigt Gemeindeversammlung 14.12.1987
–«Änderung Dorfkern Nord», genehmigt Gemeindeversammlung 11.12.1989 mit Änderungen, genehmigt Stimmbevölkerung 24. September 2017
–«Bösch-Rothus», genehmigt Gemeindeversammlung 21.06.1993
Weitere rechtsgültige Bebauungspläne
–«Bösch-Rothus (Neufestsetzung Teilgebiet)», genehmigt Gemeindeversammlung 12.12.2005
–«Rony», genehmigt Gemeindeversammlung 10.12.2007
–«Schlattwäldli», genehmigt Gemeindeversammlung 10.12.2007
–«Ortsbildschutzzone Langrüti», genehmigt Gemeindeversammlung 10.12.2007
–«Dersbach-Langrüti», genehmigt Gemeinderat 23.02.2010
–«Maihölzli» genehmigt Urnenabstimmung 24. September 2017
A 8 Einwohnergemeinde Hünenberg: Erläuterungsskizzen
Anhang 3 Anhang 3:
Erläuterungsskizzen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.