Zone W2 · Höri

Zürich · BFS 60 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W2 in Höri (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Höri, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Höri · S. 6

1 Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzone K Einfamilienhauszone, 1 Geschoss E1 Einfamilienhauszone, 2 Geschosse E2 Wohnzone, 2 Geschosse W2 Wohnzone, 3 Geschosse W3 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 2 Geschosse WG2 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 3 Geschosse WG3 Gewerbezone G Industriezone I Zone für öffentliche Bauten öB Erholungszone EZ Freihaltezone F Reservezone RZ 101 Zonenplan und Kernzonenplan Für die Abgrenzung der Zonen für die rechtlich erheblichen Unterscheidungen innerhalb der Zonen sind die Originalpläne des Zonenplanes 1:5000 und der Kernzonenplan 1:2500 massgebend. Der Kernzonenplan 1:2500 geht dem Zonenplan 1:5000 vor.

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Art. 3BZO Höri · S. 10

3 Wohnzonen 301 Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse Zone E1 E2 W2 W3

a)Ausnützungsziffer max. %

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Art. 8BZO Höri · S. 18

8 Besondere Institute 810 Arealüberbauungen 811 Mindestarealflächen In den Einfamilienhauszonen E1 und E2, in der Wohnzone W2 sowie in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 beträgt die Mindestarealfläche 3'000 m2; in der Wohnzone W3 sowie in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 5'000 m2. In den übrigen Zonen sind Arealüberbauungen nicht zulässig. 812 Ausnützungszuschlag Die Ausnützungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werden. 813 Grenz- und Gebäudeabstände Innerhalb des Areals gelten die Vorschriften des PBG. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauungen sind die zonengemässen Abstandsvorschriften einzuhalten. 820 Aussenantennen Es gilt die Antennenverordnung der Gemeinde Höri.

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Art. 9BZO Höri · S. 19

9 Empfindlichkeitsstufen / Fluglärm / Schallschutzmassnahmen

901 Zonenzuordnung

Für die Zonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):

Zone ES

Kernzone K III

Einfamilienhauszone, 1 Geschoss E1 II

Einfamilienhauszone, 2 Geschosse E2 II

Wohnzone, 2 Geschosse W2 II

Wohnzone, 3 Geschosse W3 II

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung,

2Geschosse WG2

III

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung,

3Geschosse WG3

III

Gewerbezone G III

Industriezone I III

Zone für öffentliche Bauten öB *

Erholungszone EZ III

* Empfindlichkeitsstufe gemäss Festlegung im Zonenplan.

10Schlussbestimmungen

1001 Inkrafttreten

Diese Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Gemeinderat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.

Sie ersetzt die bisherige (festgesetzt durch die Gemeindeversammlung am 9. Februar 1993 / 30. März 1994, genehmigt vom Regierungsrat am 8. Sept. 1993 / 24. Aug. 1994 mit Beschluss Nr. 2724 / 2553).

Festgesetzt von der Gemeindeversammlung Höri am 07. Dezember 2023.

Von der Baudirekt am 31. März 2023 mit Verfügung Nr. 1320/22 genehmigt.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 901). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 301, S. 100.60
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 301, S. 100.60
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 301, S. 100.60
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 301, S. 100.60

Extrahiert aus der BZO Höri (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Höri?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Höri erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Höri: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Höri. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Höri?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Höri ein?
Baugesuche in Höri laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bau und Infrastruktur, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri. Ablauf nach der Einreichung →

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