Höri
Ausnützungsziffer in Höri
Die Ausnützungsziffer ist in Höri in 4 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.7. Rechtsgrundlage ist meist Art. 301 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| E1 | ≤ 0.3 | Art. 301, S. 10 |
| E2 | ≤ 0.4 | Art. 301, S. 10 |
| W2 | ≤ 0.5 | Art. 301, S. 10 |
| W3 | ≤ 0.7 | Art. 301, S. 10 |
Extrahiert aus der BZO Höri (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Höri?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.7, festgelegt in 4 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Höri?
Meist in Art. 301 der Bau- und Zonenordnung Höri, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.