Zone G · Höri
Zürich · BFS 60 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone G in Höri (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Infrastruktur
- 044 872 77 20
- bau@hoeri.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Höri, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Höri · S. 6
1 Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzone K Einfamilienhauszone, 1 Geschoss E1 Einfamilienhauszone, 2 Geschosse E2 Wohnzone, 2 Geschosse W2 Wohnzone, 3 Geschosse W3 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 2 Geschosse WG2 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 3 Geschosse WG3 Gewerbezone G Industriezone I Zone für öffentliche Bauten öB Erholungszone EZ Freihaltezone F Reservezone RZ 101 Zonenplan und Kernzonenplan Für die Abgrenzung der Zonen für die rechtlich erheblichen Unterscheidungen innerhalb der Zonen sind die Originalpläne des Zonenplanes 1:5000 und der Kernzonenplan 1:2500 massgebend. Der Kernzonenplan 1:2500 geht dem Zonenplan 1:5000 vor.
Art. 5BZO Höri · S. 12
5 Gewerbezone G und Industriezone I 501 Grundmasse Zone I G Baumassenziffer max. m3/m2
Art. 8BZO Höri · S. 8
8
Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 07. Dezember 2022
In Giebellukarnen sind hochrechteckige, in Schleppgauben quadratische oder leicht hochrechteckige Fenster zu verwenden.
Die Frontfläche von Giebellukarnen, Schleppgauben und anderen Dachaufbauten darf nicht grösser als 2.5 m2, die Fronthöhe von Schleppgauben nicht höher als 0.9 m sein.
Die Trauflinie des Hauptdaches darf durch Dachaufbauten nicht unterbrochen werden.
Einzelne Dachflächenfenster sind bis zu einer Glasfläche von 0.5 m2 zulässig, sofern sie sich hinsichtlich Grösse, Material und Farbe in die Dachfläche einpassen.
Dachflächenfenster sind auf der gleichen Dachfläche neben Giebellukarnen bzw. Schleppgauben gestattet.
Auf Umbauten, Ersatz- und Ergänzungsbauten gemäss Ziffer 202 BZO sind Dacheinschnitte nicht zulässig.
Bei Neubauten sind nur überdeckte Dacheinschnitte mit architektonisch guter Gestaltung im 1. Dachgeschoss erlaubt.
Sonnenkollektoren und ähnliche Anlagen sind gestattet, sofern sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
208 Umgebungsgestaltung
Die Umgebung und das gewachsene Terrain sind möglichst wenig zu verändern.
Gebäude sind nach der ortsüblichen Weise ins Terrain einzufügen.
Bei der Gestaltung des Umschwunges sind Vorgärten, ortsübliche Bepflanzungen und Bäume, Brunnen und dergleichen weitmöglichst zu erhalten.
Markante Bäume und Baumgruppen sind in der Regel zu erhalten und bei Abgang durch einheimische Bäume zu ersetzen.
209 Reklameanlangen
Reklameanlagen sind unaufdringlich zu gestalten.
Neue Fremdreklamen sind nicht zulässig.
210 Nutz …
Art. 9BZO Höri · S. 19
9 Empfindlichkeitsstufen / Fluglärm / Schallschutzmassnahmen
901 Zonenzuordnung
Für die Zonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):
Zone ES
Kernzone K III
Einfamilienhauszone, 1 Geschoss E1 II
Einfamilienhauszone, 2 Geschosse E2 II
Wohnzone, 2 Geschosse W2 II
Wohnzone, 3 Geschosse W3 II
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung,
2Geschosse WG2
III
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung,
3Geschosse WG3
III
Gewerbezone G III
Industriezone I III
Zone für öffentliche Bauten öB *
Erholungszone EZ III
* Empfindlichkeitsstufe gemäss Festlegung im Zonenplan.
10Schlussbestimmungen
1001 Inkrafttreten
Diese Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Gemeinderat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.
Sie ersetzt die bisherige (festgesetzt durch die Gemeindeversammlung am 9. Februar 1993 / 30. März 1994, genehmigt vom Regierungsrat am 8. Sept. 1993 / 24. Aug. 1994 mit Beschluss Nr. 2724 / 2553).
Festgesetzt von der Gemeindeversammlung Höri am 07. Dezember 2023.
Von der Baudirekt am 31. März 2023 mit Verfügung Nr. 1320/22 genehmigt.
Art. 17BZO Höri · S. 17
17 Kanton Zürich Gemeinde Höri 710 Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume und -flächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitzustellen. 711 Containerabstellplätze In Mehrfamilienhäusern sind für die Bereitstellung des Kehrichtes Container anzuschaffen, nämlich pro 6 Wohnungen 1 Container. Die Containerabstellplätze sind an für die Kehrichtabfuhr gut zugänglichen Orten zu erstellen. Für die übrigen Bauten bestimmt der Gemeinderat von Fall zu Fall den Standort und die Erstellungspflicht von Containerabstellplätzen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 901). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 501, S. 12 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 501, S. 12 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 501, S. 12 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Höri (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.