Höri
Grünflächenziffer in Höri
Die Grünflächenziffer ist in Höri in 4 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 501 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| G | ≥ 20 % | Art. 501, S. 12 |
| I | ≥ 10 % | Art. 501, S. 12 |
| WG2 | ≥ 20 % | Art. 401, S. 11 |
| WG3 | ≥ 20 % | Art. 401, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Höri (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 501 im Wortlaut, Seite 3
501 Grundmasse
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Höri?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 20 %, festgelegt in 4 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Höri?
Meist in Art. 501 der Bau- und Zonenordnung Höri, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.