Embrach
Gesamthöhe in Embrach
Die Gesamthöhe ist in Embrach in 4 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 13.5 m bis 21.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 35 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| IA | ≤ 16.5 m | Art. 35, S. 15 |
| IB | ≤ 21.5 m | Art. 35, S. 15 |
| W4 | ≤ 13.5 m | Art. 31, S. 14 |
| Z4 | ≤ 16.5 m | Art. 28, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Embrach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 35 im Wortlaut, Seite 15
Art. 35 Grundmasse 1 Zone G IA IB Baumassenziffer max. m3 /m2 4.5 5.0 7.0 Grünflächenziffer min. 10 % 10 % 10 % Fassadenhöhe max. m 10.00 --- --- Fassadenhöhe Schrägdach Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebenden Höhe, höchstens aber um 7.00 m. --- --- Fassadenhöhe mit Attikageschoss Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündi- gen Seiten um maximal 3.30 m --- --- Gesamthöhe max. m --- 16.50 21.50 Allseitiger Grenzabstand min. m 5.00 3.50 3.50 2 Die Aufteilung der Nutzung auf Attika-, Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens frei wählbar.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Embrach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 13.5 m bis 21.5 m, festgelegt in 4 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Embrach?
Meist in Art. 35 der Bau- und Zonenordnung Embrach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.