Zone D · Egnach
Thurgau · BFS 4411 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone D in Egnach (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Umwelt
- 071 474 77 63
- bauundumwelt@egnach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Egnach, in denen «D» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Baureglement Egnach, Anhang · S. 2
3. Abstand gegenüber Gewässern gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG)
Stand 08.06.2022 Anhang zum Baureglement Seite 3 A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1. Terrain 1.1. Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf der Umgebung auszugehen. Aus planerischen oder erschliessungstechnischen Gründen kann das massgebende Terrain in einem Planungs- oder im Baubewilligungsverfahren abweichend festgelegt werden.
2. Gebäude 2.1. Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen. 2.2. Kleinbauten Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.
§ 22 PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten. 2.3. Anbauten Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen.
§ 22 PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten.
Stand 08.06.2022 Anhang zum Baureglement Seite 4 2.4. Unterirdische Bauten Unterirdische Bauten sind Gebäude, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen, vollständig unter dem massgeb …
Art. 4BZO Baureglement Egnach · S. 6
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan in folgende Nutzungs- und überlagernde Zonen eingeteilt:
Bauzonen Wohnzonen W 1, W 2, W 3 Dorfzone D Weilerzone Wz
Wohn- und Arbeitszonen WA 2, WA 3 Zentrumszonen Z 3, Z 4 Arbeitszonen AG, AI
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, OeA Tourismus- und Freizeitzone TF Campingzone Cp Reitsportzonen RsBA, RsA Spezialbauzone Luxburg SL Freihaltezone Fh
Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen LwbN Pf 1, LwbN Pf 2, LwbN T
Schutzzonen Landschaftsschutzzone Ls Seeuferschutzzone Se Naturschutzzonen Ns, NsW, NsGw
Weitere Nichtbauzonen Deponiezone De
Überlagernde Zonen Zone für archäologische Funde AF Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OS Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP Gefahrenzone GF
2 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
Art. 5BZO Baureglement Egnach · S. 7
a) Grenzabstand gilt für Hauptbauten, Mehrlängenzuschlag vgl. …
| Zone | Geschoss- flächenziffer GFZ [1] max. | Grenzabstand a) GA klein GA gross [m] [m] min. min. | Gebäude- länge [m] max. | Fassaden- höhe b) [m] max. | Gesamt- höhe [m] max. | ES c) | Bauweise | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzonen W 1 W 2 W 3 | 0.40 | 4.0 | 6.0 | 25.0 | 5.0 | 8.0 | II | offen, halboffen |
| 0.80 | 4.0 | 6.0 | 40.0 | 8.0 | 11.5 | II | offen, halboffen | |
| 1.05 | 5.0 | 8.0 | 40.0 | 11.0 | 14.5 | II | offen, halboffen | |
| Dorfzone D | -- | 4.0 | 4.0 | 40.0 | 8.5 | 13.0 | III | offen, halboffen |
| Weilerzone Wz | -- | 4.0 | 4.0 | 40.0 | 8.5 | 13.0 | III | offen, halboffen |
| Wohn- und Arbeitszonen WA 2 WA 3 | 0.85 1) | 4.0 | 6.0 | 40.0 | 8.5 | 12.5 | III | offen, halboffen |
| 1.05 1) | 4.0 | 6.0 | 50.0 | 11.5 | 15.5 | III | offen, halboffen | |
| Zentrumszonen Z 3 Z 4 | -- | 4.0 | 4.0 | 50.0 | 11.5 | 15.5 | III | offen, halboffen |
| -- | 5.0 | 5.0 | 50.0 | 14.5 | 18.5 | III | offen, halboffen | |
| Arbeitszone Gewerbe AG | -- | 4.0 2) | 4.0 2) | 70.0 | 12.0 | 16.0 | III | offen, halboffen |
| Arbeitszone Industrie AI | -- | 4.0 2) | 4.0 2) | 100.0 | 16.0 | 18.0 | IV | offen, halboffen |
| Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA | -- | 4.0 | 4.0 | 60.0 | 12.0 | 16.0 | III | offen, halboffen |
| Tourismus- und Freizeitzone TF | -- | 4.0 | 4.0 | 40.0 | 8.5 | 12.5 | III | offen, halboffen |
| Campingzone Cp | -- | 4.0 | 4.0 | 15.0 | 4.0 | 6.0 | III | offen |
| Reitsportzone Bauten und Anlagen RsBA | -- | 4.0 | 4.0 | 60.0 | 8.5 | 12.5 | III | offen, halboffen |
| Spezialbauzone Luxburg SL | -- | 4.0 | 6.0 | 40.0 | 8.5 | 13.0 | III | offen |
| Landwirtschafts-, Landschaftsschutzzone Lw, Ls | -- | 4.0 | 4.0 | -- | 10.0 | 15.0 | III | offen, halboffen |
| LwbN Pflanzenbau LwbN Pf 1 LwbN Pf 2 | -- | 4.0 | 4.0 | -- | 8.0 | 10.0 | III | offen, halboffen |
| -- | 4.0 | 4.0 | -- | 4.0 | 5.0 | III | offen, halboffen | |
| LwbN Tierhaltung LwbN T | -- | 4.0 | 4.0 | 100.0 | 8.0 | 10.0 | III | offen, halboffen |
Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 7BZO Baureglement Egnach · S. 8
Dorfzone D
1Dorfzonen umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege der vorhandenen Bausubstanz und der Freiräume.
2Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig in das Ortsbild einzuordnen.
3Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Mischbauten und landwirtschaftliche Betriebe.
4Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die Gemeindebehörde zum Schutze des Ortsbildes und zur Siedlungserneuerung nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen. Sie holt in diesen Fällen eine Fachbeurteilung ein.
5Hauptbauten müssen 2 Vollgeschosse und zusätzlich ein Dachgeschoss aufweisen.
Art. 16BZO Baureglement Egnach · S. 10
Spezialbauzone Luxburg SL
1Die Spezialbauzone Luxburg SL dient dem Schutz und Erhalt des Schlosses Luxburg und der Parklandschaft.
2Bestehende Bauten dürfen innerhalb ihres Volumens ausgebaut und umgenutzt werden.
Art. 17BZO Baureglement Egnach · S. 10
Freihaltezone Fh
1Freihaltezonen umfassen Gebiete, die aus Gründen der Kommunalplanung oder des Natur- und Heimatschutzes sowie zum Schutz von Aussichtspunkten nicht überbaut werden dürfen.
2Sie bezwecken insbesondere:
a)die Gliederung der Bauzonen;
b)die Schaffung von Grünflächen samt Anlagen zur Erholung.
3Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind. C Landwirtschaftszonen
Art. 19BZO Baureglement Egnach · S. 11
Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen LwbN Pf 1, LwbN Pf 2, LwbN T,
1Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Pflanzenbau LwbN Pf 1 und LwbN Pf 2 umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich des Pflanzenbaus dient.
2Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Tierhaltung LwbN T umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Tierhaltung dient.
3Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie Artikel 16a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprechen.
4Mittels geeigneter Bepflanzung ist eine landschaftsverträgliche Einordnung von Bauten und Anlagen sicherzustellen. D Schutzzonen
Art. 21BZO Baureglement Egnach · S. 11
Seeuferschutzzone Se
1Seeuferschutzzonen umfassen Gebiete, die der Erhaltung und Förderung der Schönheit, Biodiversität und Eigenart des Seeufers sowie der Erhaltung des naturnahen Erholungsraums dienen. Die Gebiete sind unter Berücksichtigung der Art. 18 ff. NHG fachgerecht zu unterhalten und zu pflegen. Der Schutz der Ufervegetation richtet sich nach Art. 21 Abs. 1 NHG.
2Bauten und Anlagen mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Fusswegen sind nur zulässig, wenn sie für Unterhalt und Pflege der Seeuferschutzzone nötig sind.
3Nicht licht- und luftdurchlässige tote Einfriedigungen sind nicht gestattet. Lichtund luftdurchlässige tote Einfriedungen entlang dem Seeweg dürfen eine Höhe von 1.10 m nicht übersteigen und müssen unten für Kleintiere wie Kleinsäuger und Amphibien durchgängig sein.
4Bepflanzungen entlang dem See sind so zu gestalten, dass zumindest teilweise freie Sicht zum See besteht. Zur Förderung der Biodiversität sind dabei vorwiegend einheimische Sträucher und Krautpflanzen zu verwenden und die Wiesen sind möglichst extensiv zu bewirtschaften.
7 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
Art. 22BZO Baureglement Egnach · S. 12
Naturschutzzonen Ns, NsW, NsGw
1Naturschutzzonen Ns wie auch Naturschutzzonen im Wald NsW und Naturschutzzonen im Gewässer NsGw umfassen Gebiete, die dem integralen Schutz, der Pflege und dem Unterhalt seltener und gefährdeter Pflanzenarten und Tieren dienen.
2Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie für Unterhalt und Pflege der Naturschutzzone nötig sind.
3Eingriffe wie Düngungen, Ablagerungen sowie Deponierungen oder Entwässerungen mit dem Zweck der Trockenlegung eines Gebietes sind nicht gestattet.
4In der Naturschutzzone im Wald sowie der Naturschutzzone im Gewässer sind weitergehende Vorschriften, namentlich betreffend Eingriffe, Unterhalt und Pflege aufgrund von übergeordneten Bestimmungen vorbehalten. E Weitere Nichtbauzonen
Art. 26BZO Baureglement Egnach · S. 13
Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP
1Zonen mit Gestaltungsplanpflicht erfassen Gebiete, die insbesondere der Einpassung von Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild sowie der differenzierten baulichen Verdichtung oder der Regelung von Schutzmassnahmen für Gebiete in den Gefahrenzonen dienen.
2Bauten und Anlagen dürfen unter Vorbehalt von Absatz 3 nur erstellt, umgebaut oder erneuert werden, wenn ein Gestaltungsplan vorliegt.
3Einzelne Baubewilligungen für Umbauten oder Erneuerungen dürfen erteilt werden, wenn sie den Gestaltungsplan nicht präjudizieren.
Art. 27BZO Baureglement Egnach · S. 13
Gefahrenzone GF
1Gefahrenzonen sind überlagerte Zonen und umfassen Gebiete, in denen Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte durch Rutschungen, Überschwemmungen, Steinschlag oder andere Naturereignisse bedroht sind. Sie werden auf der Grundlage der vom Kanton erarbeiteten Gefahrenkarten festgelegt und enthalten die zur Gefahrenprävention und –abwehr notwendigen Nutzungseinschränkungen oder Massnahmen.
2In der Gefahrenzone dürfen Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn mit Massnahmen zum Objektschutz gemäss dem Leitfaden des Kantons Thurgau «Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton Thurgau» sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Die Massnahmen richten sich nach der Gefahrenart und deren Intensität.
3Die Baubewilligungsbehörde stellt eine Ausfertigung der Baubewilligung der Gebäudeversicherung Thurgau zu und teilt dieser die Fertigstellung des Bauvorhabens mit. III. BAUVORSCHRIFTEN A Massvorschriften
Art. 28BZO Baureglement Egnach · S. 13
Grenzabstände Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen
1Der grosse Grenzabstand ist auf der Hauptwohnseite einzuhalten. In Zweifelsfällen bestimmt die Gemeindebehörde die massgebende Gebäudeseite. Für eingeschossige Gewerbebauten mit höchstens einer Wohnung und angebaute, eingeschossige Gebäudeteile (z. B. Wintergarten, gedeckte Sitzplätze usw.) gilt allseitig der kleine Grenzabstand.
2Für An- und Kleinbauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 3.00 m. Davon ausgenommen sind Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9.00 m² und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m. Diese sowie Fahrnisbauten dürfen bis 1.50 m an die Grenze gebaut werden.
3Für Unterniveaubauten und unterirdische Bauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.50 m.
4Tiefgaragenzufahrten sowie ebenerdige Anlagen wie Zufahrten, Abstellplätze, Hauszugänge und Spielplätze dürfen direkt an die Grenze gestellt werden.
9 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
5Für Anlagen wie Schwimmbäder, Schwimmteiche, Biotope sowie wärmetechnische Anlagen beträgt der Grenzabstand mindestens 3.00 m.
6Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützbauwerke, Mauern und Wände haben einen Grenzabstand von der Hälfte der Höhe, im Minimum 0.60 m, einzuhalten.
Art. 32BZO Baureglement Egnach · S. 14
Reduktion der Pflichtparkfelder
1Bei Wohnbauten kann die Anzahl von Pflichtparkfeldern in Abhängigkeit der ÖVGüteklassen (Berechnungsmethodik gemäss Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Stand 02.2015), wie folgt reduziert werden:
a)ÖV-Güteklasse C: bis zu max. 30 %
10 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
b)ÖV-Güteklasse D: bis zu max. 20 %
2Bei nachgewiesenem geringerem Bedarf aufgrund von speziellen Wohnnutzungen kann die Gemeindebehörde die Zahl der Pflichtparkfelder tiefer ansetzen.
3Bei anderen Bauten und Anlagen bemisst sich eine Reduktion der Pflichtparkfelder unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm.
Art. 37BZO Baureglement Egnach · S. 15
Schneefänge Bei Dächern ab 20° Neigung, die auf Strassen, Wege, Trottoirs oder Vorplätze ausladen, sind Schneefänge anzubringen. C Weitere Bauvorschriften
Art. 40BZO Baureglement Egnach · S. 16
Gesamtwirkung Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu beachten:
a)die bestehende Bebauung,
b)Stellung, Form und Proportionen,
c)die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen,
d)die topografische Einbettung,
e)der Siedlungsrand.
Art. 41BZO Baureglement Egnach · S. 16
Dachgestaltung
1Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung mit über 40 m² Fläche sind gesamthaft, bei energetischer Nutzung soweit möglich, extensiv zu begrünen.
2Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens die Hälfte der jeweiligen Dachlänge betragen. B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für Dorf- und Weilerzonen sowie die Ortsbild- und Umgebungsschutzzone
Art. 43BZO Baureglement Egnach · S. 16
Dachgestaltung
1Für Hauptbauten sind in der Regel nur symmetrische Giebeldächer zulässig. Dachaufbauten sind in der Regel baustilgerecht als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden.
2Dächer inkl. Dachaufbauten sind vorzugsweise mit Tonziegeln in traditionellen Farben einzudecken. Ausnahmsweise, insbesondere bei Klein- und Anbauten können auch andere dunkle Materialien zugelassen werden.
3Die Länge von einzelnen Dachaufbauten darf mit Ausnahme von Quergiebeln höchstens 1/4 der jeweiligen Dachlänge betragen.
4Offene Dacheinschnitte sind nicht zugelassen
5Vereinzelte, hochstehende Dachflächenfenster sind zulässig. Das einzelne Fenster darf das Lichtmass von 0.60 m2 nicht übersteigen.
12 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
Art. 50BZO Baureglement Egnach · S. 17
Sicht- und Schallschutzwände Sicht- und Schallschutzwände entlang öffentlicher Strassen und Wege haben sich gut in die Umgebung einzuordnen.
13 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020 D Weitere Gestaltungsvorschriften
Art. 52BZO Baureglement Egnach · S. 18
Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes
1Die Benützung des öffentlichen Grundes zur Ausführung von Bauarbeiten ist gemäss § 34 des Gesetzes über Strassen und Wege bewilligungspflichtig. Zur Sicherung des Verkehrs können zweckmässige Abschrankungen und Sicherungen verlangt werden. Die Ablagerung und Bearbeitung von Baumaterial ausserhalb der Abschrankungen ist nicht erlaubt. Öffentliche Verkehrswege im Bereich der Baustelle sind in gutem und sauberem Zustand zu halten.
2Öffentliche Einrichtungen wie Werkleitungen, Vermessungsfixpunkte etc. dürfen weder beschädigt noch eigenmächtig verlegt werden. Hydranten, Schieber und Verteilkabinen müssen stets zugänglich sein.
3Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten hat der Bauherr den Verlauf von unterirdischen Werkleitungen anhand der entsprechenden Werkleitungspläne festzustellen und die Leitungsbetreiber zu benachrichtigen.
4Allfällige Schäden an öffentlichen Einrichtungen sind unter Anleitung und Aufsicht des jeweiligen Werkeigentümers auf Kosten des Bauherrn wieder instand zu stellen. VI. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 7, S. 8 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 8.5 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Egnach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone D
Was gilt in der Zone D in Egnach?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone D sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone D einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Egnach?
Wo reiche ich das Baugesuch in Egnach ein?
Weitere Zonen in Egnach
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