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Art. 40 · Gesamtwirkung

BZO Baureglement Egnach · S. 16 · Original-PDF

Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu beachten:

a)die bestehende Bebauung,

b)Stellung, Form und Proportionen,

c)die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen,

d)die topografische Einbettung,

e)der Siedlungsrand.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.