Zone I · Ebnat-Kappel
St. Gallen · BFS 3352 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone I in Ebnat-Kappel (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Gestaffelte Plan-Exemplarzahlen (3/5/8-fach)
- Digitale Zweiteinreichung aller Pläne per E-Mail
- Unterschriftenregel: Eigentümer und Bauherr immer
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau und Infrastruktur (Bauverwaltung)
- 071 992 64 15
- bauverwaltung@ebnat-kappel.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ebnat-Kappel, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Baureglement 2007 · S. 3
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: - Kernzone 4 Vollgeschosse
K4 - Kernzone 3 Vollgeschosse
K3 - Kernzone 2 Vollgeschosse
K2 - Wohnzone 3 Vollgeschosse
W3 - Wohnzone 2 Vollgeschosse
W2 - Wohnzone für Ein- u. Zweifamilienhäuser WE - Wohn-Gewerbezone 3 Vollgeschosse WG3 - Wohn-Gewerbezone 2 Vollgeschosse WG2 - Gewerbe-Industriezone
GI - Industriezone
I - Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe - Grünzone
G (unterteilt in GF, GE, GS und GG) - Zone für Skiabfahrts- u. Skiübungsgelände Ski - Landwirtschaftszone
L - Übriges Gemeindegebiet
UeG Tabelle der Grundmasse
Art. 9BZO Baureglement 2007 · S. 4
Soweit in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die nachstehenden Vorschriften Kernzonen Wohnzonen Wohn- Gewerbezonen Gewerbe- Industriezone Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Landwirtschafts- zone Grünzonen GF und GE K2 K3 K4 WE W2 W3 WG2 WG3 GI I OeBA L G
Anzahl Vollgeschosse 2 3 4 2 2 3 2 3 1) 2 Grenzabstand Gross mindestens 3.03 3.03 3.03 8.03 8.03 10.03 8.03 10.03 2)5.03
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
3)3 2)5.03 3)3 5.03 1)5.03 3)4)10.03 5.03 Grenzabstand [m] mindestens 3.0 3.0 3.0 4.0 4.0 5.0 4.0 5.0 2) 5.0 3) 2) 5.0 3) 5.0 1) 5.0
3)4) 10.0 5.0 Gebäudeabstand [m] Grundstück intern mind. 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 Gebäudelänge maximal [m] 25.0 5) 30.0 8) 40.0 8) 30.0 25.0
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
5) 30.0 6) 40.0 6) 6) 30.0 6) 40.0 keine keine 7) keine 1) 25.0 7) keine
Gebäudehöhe maximal [m] 8.0 10.0 13.0 8.0 8.0 10.0 8.0 10.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Firsthöhe maximal [m] 12.0 14.0 16.0 11.0 12.0 16.0 12.0 16.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Ausnützungsziffer maximal 1 0.35 3 0.453 9) 3 0.50 3 0.65 3 0.50 3 0.65 3 10) 3 0.65 3
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0.75 3 10) 3 Ausbau Dachgeschoss gestattet Ausbau Untergeschoss 11) beschränkt gestattet 11) beschränkt gestattet Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV lll lll lll ll ll ll lll lll lll lV ll 12) lll 2 12) II
1 Eingefügt: 26. Januar 2007 2 Geändert: 26. Januar 2007 3 Geändert: 10. August 2017
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
1) Für Wohnhaus 2) Innerhalb der Zone bzw. gegenüber Grundstücken in Gl und l 3) Gegenüber Grundstücken in Wohn-, Wohn-Gewerbe-, Kern-Zonen und Grünzonen im Mass der Gebäudehöhe, mindestens 10m 4) Für Betriebsgebäude 5) Kubisch wirksame …
Art. 21BZO Baureglement 2007 · S. 29
Waldabstand Baute (mit Dachvorsprung) Anlage (Autoabstellplätze) Baute Anlage (Pergola) Anlage (Swimming-Pool) BauR Art. 22 Abs. 1
Gewässerabstand
' \ \ \ '' ' \ '' ' BauG Art. 59 ' - - - ' 1.1.1.1 offene Gewässer - Spielplatz I Anlage BauR Art. 22 Abs. 3
BauG Art. 59 Gewässerabstand 1.1.1.1 offene /eingedolte Gewässer offener Bach .- -. \ \ \ \ 5.0 m + 1.5 x Sohlentiefe '
\ 5.0 m + 1.5 x Sohlentiefe ------------ - ]m1 j .s::: eingedoltes Gewässer ,I \ ./-;"eingedolter Bach ' ' '' ' Messweise bei eingedolten Gewässern BauR Art. 23 Anbauten I Nebenbauten Hauptbaute: KG = Kleiner Grenzabstand GG = Grosser Grenzabstand BauR
Art. 31BZO Baureglement 2007 · S. 37
raingestaltung möglich am Hang in der Ebene X I I '---Gewachsener Boden mind. 0.5 1.1.1.1 unzulässig X I '---Gewachsener Boden
Art. 41BZO Baureglement 2007 · S. 16
1) Die Bewilligungspflicht für das Errichten, Ändern oder den Abbruch von Bauten und Anlagen richtet sich nach Art. 78 und Art. 79 BauG. 2) Baubewilligungspflichtig sind insbesondere: a) Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art; a)bis Ersatz oder Änderung energetisch wichtiger Bauteile, wie Aussenwände, Dächer, Fenster und haustechnische Anlagen. Der Regierungsrat regelt die Ausnahmen durch Verordnung; b) Bauliche Veränderungen im Innern mit baupolizeilich erheblichen Auswirkungen, wie Einbau und Abänderungen von Liftanlagen, Umbauten mit statischen Änderungen von Bedeutung; c) Provisorische Bauten; d) Abstellflächen und Schutzvorrichtungen für Motorfahrzeuge; e) Tank- und Siloanlagen; f) Mauern und Einfriedungen von mehr als 1.2 m Höhe längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sowie von mehr als 1.8 m Hohe längs Grundstückgrenzen; g) Eingreifende Veränderungen des Geländes von mehr als 1.0 m Höhe oder 100.0 m2 Fläche; g)bis Kiesgruben, Steinbrüche, Abfallplätze und Skipistenplanierungen; h) Langfristiges Aufstellen ausgedienter Motorfahrzeuge im Freien; i) Privatstrassen einschliesslich Zufahrten zu öffentlichen Strassen; k) Camping und Zeltplätze l) Langfristiges Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb bewilligter Campingund Zeltplätze
m)Beleuchtete und unbeleuchtete Aussenreklamen mit insgesamt mehr als 2.0 m2 Ansichtsfläche, ausgenommen vorübergehende Baureklamen auf Baustellen; n) Grelle Lichtquellen mir erheblichen baupolizeilichen Auswirkungen; o) Zweckänderungen, die Einwirkungen auf die Umgebung oder eine Vergrösseru …
Art. 42BZO Baureglement 2007 · S. 17
Für das Baugesuch ist das bei der Gemeinde erhältliche Baugesuchsformular zu verwenden und in der erforderlichen Anzahl vollständig einzureichen. Das Bauchgesuch hat zu enthalten: a) Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist; b) Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege; c) Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen; d) Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen, des gewachsenen und gestalteten Terrains sowie des Niveaupunktes; e) Nachweis über eine sparsame und rationelle Energieverwendung gemäss Art. 7 der Energieverordnung; f) Besondere Kanalisationseingabe gemäss Abwasserreglement mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und -gefälle usw. (Grundriss und Längenprofil nach den Richtlinien des VSA); g) Zivilschutz-Eingabe nach gesetzlichen Vorschriften; h) Terrain- und Umgebungsgestaltung im Massstab 1:100 oder 1:200; i) Angaben nach Art. 34 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung: k) Emissionserklärung gemäss Art. 12 der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung. Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Pl …
Art. 60BZO Baureglement 2007 · S. 24
Gebäudehöhen I Spezialfälle Ausgemittelte Schnittlinie h anteilmässig ermitteln (L) h2' + h ;":::..,,:....:.;. Gebäudehöhe 2 ausgemittelte Gebäudehöhe h1 h2 Gebäudehöhe BauR Art. 18 Abs. 1 Gebäudehöhe
''' Gebäudehöhe BauG Art. 60 = Schwerpunkt Gebäudegrundriss aufgewachsenemBaden Bei Giebeldächern BauR Art. 18 Abs.4 Firsthöhe BauR Art. 19 Abs.3 Kniestockhöhe Kniestockhöhe max. 1.20 m BauR
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudeabstand | ≥ 5 m | Art. 9, S. 4 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 9, S. 4 | 0.92 |
| Firsthöhe | ≤ 20 m | Art. 9, S. 4 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Ebnat-Kappel (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.