Art. 9 · Tabelle der Grundmasse
BZO Baureglement 2007 · S. 4 · Original-PDF
Soweit in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die nachstehenden Vorschriften Kernzonen Wohnzonen Wohn- Gewerbezonen Gewerbe- Industriezone Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Landwirtschafts- zone Grünzonen GF und GE K2 K3 K4 WE W2 W3 WG2 WG3 GI I OeBA L G
Anzahl Vollgeschosse 2 3 4 2 2 3 2 3 1) 2 Grenzabstand Gross mindestens 3.03 3.03 3.03 8.03 8.03 10.03 8.03 10.03 2)5.03
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3)3 2)5.03 3)3 5.03 1)5.03 3)4)10.03 5.03 Grenzabstand [m] mindestens 3.0 3.0 3.0 4.0 4.0 5.0 4.0 5.0 2) 5.0 3) 2) 5.0 3) 5.0 1) 5.0
3)4) 10.0 5.0 Gebäudeabstand [m] Grundstück intern mind. 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 Gebäudelänge maximal [m] 25.0 5) 30.0 8) 40.0 8) 30.0 25.0
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5) 30.0 6) 40.0 6) 6) 30.0 6) 40.0 keine keine 7) keine 1) 25.0 7) keine
Gebäudehöhe maximal [m] 8.0 10.0 13.0 8.0 8.0 10.0 8.0 10.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Firsthöhe maximal [m] 12.0 14.0 16.0 11.0 12.0 16.0 12.0 16.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Ausnützungsziffer maximal 1 0.35 3 0.453 9) 3 0.50 3 0.65 3 0.50 3 0.65 3 10) 3 0.65 3
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0.75 3 10) 3 Ausbau Dachgeschoss gestattet Ausbau Untergeschoss 11) beschränkt gestattet 11) beschränkt gestattet Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV lll lll lll ll ll ll lll lll lll lV ll 12) lll 2 12) II
1 Eingefügt: 26. Januar 2007 2 Geändert: 26. Januar 2007 3 Geändert: 10. August 2017
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1) Für Wohnhaus 2) Innerhalb der Zone bzw. gegenüber Grundstücken in Gl und l 3) Gegenüber Grundstücken in Wohn-, Wohn-Gewerbe-, Kern-Zonen und Grünzonen im Mass der Gebäudehöhe, mindestens 10m 4) Für Betriebsgebäude 5) Kubisch wirksame Staffelung bei mehr als 18 m 6) Kubisch wirksame Staffelung bei mehr als 24 m 7) Kubisch wirksame Staffelung bei mehr als 40 m 8) Erstes Vollgeschoss: max. 40 m GL; übrige Geschosse: max. 30 m GL; kubisch wirksame Staffelung für alle Geschosse bei mehr als 24 m 9) 2. Mass für Doppel- und Reihenhäuser 10) 2. Mass, wenn gewerblich genutzter Anteil grösser als 1/3 11) Ausbau der ganzen Vollgeschossfläche zulässig, jedoch nur für gewerbliche Zwecke 12) Für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen
Ergänzende Vorschriften zu den Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.