Zone GF · Ebnat-Kappel
St. Gallen · BFS 3352 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone GF in Ebnat-Kappel (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Gestaffelte Plan-Exemplarzahlen (3/5/8-fach)
- Digitale Zweiteinreichung aller Pläne per E-Mail
- Unterschriftenregel: Eigentümer und Bauherr immer
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau und Infrastruktur (Bauverwaltung)
- 071 992 64 15
- bauverwaltung@ebnat-kappel.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ebnat-Kappel, in denen «GF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Baureglement 2007 · S. 3
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: - Kernzone 4 Vollgeschosse
K4 - Kernzone 3 Vollgeschosse
K3 - Kernzone 2 Vollgeschosse
K2 - Wohnzone 3 Vollgeschosse
W3 - Wohnzone 2 Vollgeschosse
W2 - Wohnzone für Ein- u. Zweifamilienhäuser WE - Wohn-Gewerbezone 3 Vollgeschosse WG3 - Wohn-Gewerbezone 2 Vollgeschosse WG2 - Gewerbe-Industriezone
GI - Industriezone
I - Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe - Grünzone
G (unterteilt in GF, GE, GS und GG) - Zone für Skiabfahrts- u. Skiübungsgelände Ski - Landwirtschaftszone
L - Übriges Gemeindegebiet
UeG Tabelle der Grundmasse
Art. 9BZO Baureglement 2007 · S. 4
Soweit in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die nachstehenden Vorschriften Kernzonen Wohnzonen Wohn- Gewerbezonen Gewerbe- Industriezone Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Landwirtschafts- zone Grünzonen GF und GE K2 K3 K4 WE W2 W3 WG2 WG3 GI I OeBA L G
Anzahl Vollgeschosse 2 3 4 2 2 3 2 3 1) 2 Grenzabstand Gross mindestens 3.03 3.03 3.03 8.03 8.03 10.03 8.03 10.03 2)5.03
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
3)3 2)5.03 3)3 5.03 1)5.03 3)4)10.03 5.03 Grenzabstand [m] mindestens 3.0 3.0 3.0 4.0 4.0 5.0 4.0 5.0 2) 5.0 3) 2) 5.0 3) 5.0 1) 5.0
3)4) 10.0 5.0 Gebäudeabstand [m] Grundstück intern mind. 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 Gebäudelänge maximal [m] 25.0 5) 30.0 8) 40.0 8) 30.0 25.0
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
5) 30.0 6) 40.0 6) 6) 30.0 6) 40.0 keine keine 7) keine 1) 25.0 7) keine
Gebäudehöhe maximal [m] 8.0 10.0 13.0 8.0 8.0 10.0 8.0 10.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Firsthöhe maximal [m] 12.0 14.0 16.0 11.0 12.0 16.0 12.0 16.0 15.0 20.0 20.0 3 15.0 3 Ausnützungsziffer maximal 1 0.35 3 0.453 9) 3 0.50 3 0.65 3 0.50 3 0.65 3 10) 3 0.65 3
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
0.75 3 10) 3 Ausbau Dachgeschoss gestattet Ausbau Untergeschoss 11) beschränkt gestattet 11) beschränkt gestattet Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV lll lll lll ll ll ll lll lll lll lV ll 12) lll 2 12) II
1 Eingefügt: 26. Januar 2007 2 Geändert: 26. Januar 2007 3 Geändert: 10. August 2017
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
1) Für Wohnhaus 2) Innerhalb der Zone bzw. gegenüber Grundstücken in Gl und l 3) Gegenüber Grundstücken in Wohn-, Wohn-Gewerbe-, Kern-Zonen und Grünzonen im Mass der Gebäudehöhe, mindestens 10m 4) Für Betriebsgebäude 5) Kubisch wirksame …
Art. 12BZO Baureglement 2007 · S. 6
Grünzonen umfassen Gebiete, die nicht überbaut werden dürfen. Sie dienen der Gliederung des Siedlungsgebietes (GF), der Erhaltung und Schaffung von Sport-, Park- und Erholungsanlagen (GE), der Erhaltung von Schutzgegenständen (GS) nach Art. 98 des Baugesetzes sowie des Grundwasserschutzes (GG) gemäss Art. 19 ff. des Gewässerschutzgesetzes. Oberirdische Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit der Zweck der Zone sie erfordert, unterirdische und den Fällen von Art. 17 Abs. lit. a und b BauG, wenn der Zweck der Zone nicht beeinträchtigt wird.
Übriger Gemeindegebiet UeG
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Grünzonen umfassen Gebiete, die nicht überbaut werden dürfen. Sie dienen der Gliederung des Siedlungsgebietes (GF)» · Art. Art. 12
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 9, S. 4 | 0.92 |
| Gebäudeabstand | ≥ 5 m | Art. 9, S. 4 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Ebnat-Kappel (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.