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Art. 20 · Sonderbauzone Oberschachen So-Ob

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 13 · Original-PDF

1Die Sonderbauzone Oberschachen dient der Schaffung eines Siedlungsrandes, dem Erhalt und Bezug des Bauernhauses GV-Nr. 82 und der Scheune GV-Nr. 82a, der stimmigen Weiterentwicklung der Bauten sowie der Erhaltung von Volumen und Erscheinungsbild der Scheune. Sie dient hauptsächlich dem Zweck Wohnen.

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2Das bestehende Bauernhaus GV-Nr. 82 ist in der Bausubstanz und im Erscheinungsbild zu erhalten. Massvolle Erneuerungen im Innern des Gebäudes sind zulässig.

3Die Scheune GV-Nr. 82a ist im Volumen und im Erscheinungsbild als landwirtschaftliche Baute zu erhalten. Ein Ersatzneubau an gleicher Lage und im gleichen Ausmass wie die bestehende Baute ist möglich, sofern sie vom Aussehen her als landwirtschaftliche Baute in Erscheinung tritt.

4Neubauten müssen auf den bestehenden Baumbestand Rücksicht nehmen.

5Der bestehende Baumbestand ist in der Anzahl und Wirkung zu erhalten. Bei Ersatzbepflanzungen sind die Baum-Art und deren Standort so zu wählen, dass der ländliche Charakter des Ensembles gewahrt wird.

6Die Aussenräume sind naturnah und offen zu gestalten. Hecken und dichte Bepflanzungen sind nicht zulässig. Zur Bepflanzung sind nur einheimische und standortgerechte Pflanzen zulässig. Der Fussweg am Zonenrand muss öffentlich zugänglich und benützbar sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.