Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone · Domat/Ems

Graubünden · BFS 3722 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in Domat/Ems (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch im Doppel

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Domat/Ems, in denen «Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 36BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 4

BG 4. Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone:

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 37BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 20

Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone

1In der Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone sind Bauten und Anla­ gen zulässig, die der Aufzucht und der Ausbildung von Pferden dienen, wie Pferdestallung, Reithalle, Aussenanlagen, Remise sowie Wohnraum für Betriebsleitung und Personal, deren ständige Anwesenheit im Betrieb erfor­ derlich ist. Anlagen für den Pferdesport sind ebenfalls zulässig.

2Die Bewilligung und Errichtung von Bauten und Anlagen setzt den Erlass eines Generellen Gestaltungsplanes voraus.

3Hochbauten sind innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan bezeichne­ ten Baubereichs für Hochbauten zu erstellen. Betriebsbauten haben eine Gesamthöhe von maximal 8 m und eine Gebäudelänge von maximal 50 m einzuhalten. Für die maximalen Abmessungen von Wohnraum gelten sinn­ gemäss die kantonalen Vorschriften über den landwirtschaftlichen Wohnraum.

4Die für den Reitsport notwendigen Anlagen sind in dem im Generellen Ge­ staltungsplan bezeichneten Bereich für Aussenanlagen zu erstellen. 20 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

5Temporäre Bauten und Anlagen für Reitsportanlässe bedürfen der Bewilli­ gung nach Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes. Alle übrigen Bauten und Anlagen bedürfen einer ordentlichen Baubewilligung und einer BAB-Bewilligung.

6Wird die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone während fünf Jahren nicht mehr zweckentsprechend genutzt, so gilt die entsprechende Fläche ohne weitere ortsplanerische Entscheide wieder als Landwirtschaftszone, und die gestützt auf die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone errich­ teten Bauten und Anlagen sind abzubr …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 8 mArt. 37, S. 200.90
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 37, S. 200.90

Extrahiert aus der BZO Domat/Ems. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone

Was gilt in der Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in Domat/Ems?
Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Domat/Ems erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Domat/Ems?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch im Doppel. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Domat/Ems ein?
Baugesuche in Domat/Ems laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt, Tircal 11, 7013 Domat/Ems. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in der BZO Domat/Ems?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Domat/Ems erwähnen die Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone namentlich, darunter Art. 36, Art. 37. BZO Domat/Ems lesen →

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