Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone · Domat/Ems
Graubünden · BFS 3722 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in Domat/Ems (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Baugesuch im Doppel
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Domat/Ems, in denen «Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 36BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 4
BG 4. Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone:
Art. 37BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 20
Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone
1In der Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone sind Bauten und Anla gen zulässig, die der Aufzucht und der Ausbildung von Pferden dienen, wie Pferdestallung, Reithalle, Aussenanlagen, Remise sowie Wohnraum für Betriebsleitung und Personal, deren ständige Anwesenheit im Betrieb erfor derlich ist. Anlagen für den Pferdesport sind ebenfalls zulässig.
2Die Bewilligung und Errichtung von Bauten und Anlagen setzt den Erlass eines Generellen Gestaltungsplanes voraus.
3Hochbauten sind innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan bezeichne ten Baubereichs für Hochbauten zu erstellen. Betriebsbauten haben eine Gesamthöhe von maximal 8 m und eine Gebäudelänge von maximal 50 m einzuhalten. Für die maximalen Abmessungen von Wohnraum gelten sinn gemäss die kantonalen Vorschriften über den landwirtschaftlichen Wohnraum.
4Die für den Reitsport notwendigen Anlagen sind in dem im Generellen Ge staltungsplan bezeichneten Bereich für Aussenanlagen zu erstellen. 20 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1
5Temporäre Bauten und Anlagen für Reitsportanlässe bedürfen der Bewilli gung nach Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes. Alle übrigen Bauten und Anlagen bedürfen einer ordentlichen Baubewilligung und einer BAB-Bewilligung.
6Wird die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone während fünf Jahren nicht mehr zweckentsprechend genutzt, so gilt die entsprechende Fläche ohne weitere ortsplanerische Entscheide wieder als Landwirtschaftszone, und die gestützt auf die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone errich teten Bauten und Anlagen sind abzubr …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 8 m | Art. 37, S. 20 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 37, S. 20 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Domat/Ems. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone
Was gilt in der Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in Domat/Ems?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Domat/Ems?
Wo reiche ich das Baugesuch in Domat/Ems ein?
Wo steht die Zone Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone in der BZO Domat/Ems?
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