Zone Industriezone B · Domat/Ems

Graubünden · BFS 3722 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone Industriezone B in Domat/Ems (Graubünden) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 100 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch im Doppel

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Domat/Ems, in denen «Industriezone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 5

Grundsatz

1Das Mass der Nutzung und die Grenz- und Gebäudeabstände in den Bau­ zonen richten sich nach dem Zonenschema und den dazugehörigen bauge­ setzlichen Umschreibungen.

2Für Begriffe und Messweisen, die Gegenstand der Interkantonalen Verein­ barung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bilden, gelten die in den Anhängen zur IVHB und den entsprechenden Erläuterungen enthalte­ nen Umschreibungen. Wo die IVHB konkrete Masse vorbehält, gelten die entsprechenden Massangaben in Art. 18 des vorliegenden Baugesetzes.

3Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind Ausnützungsziffer und Grenzabstände (7.1) in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes (2) liegt.

4Im Rahmen von Areal- und Quartierplanungen kann von der Regelbauwei­ se abgewichen werden, sofern damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden bei überdurchschnittlicher Wohn- und Gestaltungsqualität erreicht wird. Grenz- und Gebäudeabstände, Längenmasse und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Die Ausnützungsziffer darf im Rahmen einer Areal- resp. Quartier­ planung allgemein um max. je 10%, zusammen um max. 15%, erhöht wer­ den. Die Gesamt- und Fassadenhöhe (5.1 und 5.2) in der Kernzone darf um max. 1 m erhöht werden. Drängen sich aus gestalterischen Gründen Ter­ rainveränderungen auf, können die Gesamt- und Fassadenhöhen (5.1 und 5.2) ab dem neuen Terrain ermittelt werden. Gegenüber Nachbargrund­ stücken ausserh …

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Art. 27BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 3

BG 5. Industriezone B:

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Art. 28BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 16

Industriezone B

1Die Industriezone B ist für gewerbliche Bauten bestimmt.

2Wohnbauten sind nur für Betriebsangestellte zulässig, deren ständige An­ wesenheit im Betrieb erforderlich ist. Art. 29 * Industriezone C

1Die Industriezone C ist bestimmt für exportorientierte1) Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsplatz­ dichte. Offene Lagerplätze sind zu vermeiden.

2Ausgeschlossen sind Nutzungen mit grossem Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl Arbeitsplätze, wie produktionsunabhängige Lagerhallen, Verkaufsge­ schäfte, Fachmärkte, Logistikbetriebe, Autogaragen, Freizeitparks und der­ gleichen.

3Wohnraum ist nur für Betriebspersonal gestattet, dessen ständige Anwe­ senheit im Betrieb unerlässlich ist. Infrastrukturbauten mit zentralen Dienst­ leistungen für die Versorgung der Industriezone wie Administrationszentrum, Verpflegungsmöglichkeiten, Kinderhort und dergleichen sind zulässig.

4Im Generellen Gestaltungsplan werden folgende Bereiche festgelegt: a) Bereich Sägereioption: 1. Im Bereich Sägereioption ist zusätzlich auch die Errichtung und der Betrieb eines Sägewerks mit einer Einschnittmenge, die einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb ermög­ licht, gestattet. Zulässig sind auch holzver- und bearbeitende Betriebe, welche eine industrielle Fertigung im Sinne von Pro­ duktherstellung betreiben; dies können Produkte für Endkun­ den oder Halbfabrikate für die Weiterverarbeitung zu Holzpro­ dukten sein. Derartige Betriebe dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Sägewerks errichtet wer …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 19.5 mArt. 9, S. 50.85
Fassadenhöhe traufseitig≤ 16.5 mArt. 9, S. 50.85
Gebäudelänge≤ 100 mArt. 9, S. 50.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 9, S. 50.85
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 9, S. 50.85

Extrahiert aus der BZO Domat/Ems. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Industriezone B

Was gilt in der Zone Industriezone B in Domat/Ems?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 100 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Domat/Ems erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Industriezone B einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Domat/Ems. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Domat/Ems?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch im Doppel. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Domat/Ems ein?
Baugesuche in Domat/Ems laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt, Tircal 11, 7013 Domat/Ems. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Industriezone B in der BZO Domat/Ems?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Domat/Ems erwähnen die Zone Industriezone B namentlich, darunter Art. 8, Art. 27, Art. 28. BZO Domat/Ems lesen →

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