Art. 37 · Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 20
1In der Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone sind Bauten und Anla gen zulässig, die der Aufzucht und der Ausbildung von Pferden dienen, wie Pferdestallung, Reithalle, Aussenanlagen, Remise sowie Wohnraum für Betriebsleitung und Personal, deren ständige Anwesenheit im Betrieb erfor derlich ist. Anlagen für den Pferdesport sind ebenfalls zulässig.
2Die Bewilligung und Errichtung von Bauten und Anlagen setzt den Erlass eines Generellen Gestaltungsplanes voraus.
3Hochbauten sind innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan bezeichne ten Baubereichs für Hochbauten zu erstellen. Betriebsbauten haben eine Gesamthöhe von maximal 8 m und eine Gebäudelänge von maximal 50 m einzuhalten. Für die maximalen Abmessungen von Wohnraum gelten sinn gemäss die kantonalen Vorschriften über den landwirtschaftlichen Wohnraum.
4Die für den Reitsport notwendigen Anlagen sind in dem im Generellen Ge staltungsplan bezeichneten Bereich für Aussenanlagen zu erstellen. 20 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1
5Temporäre Bauten und Anlagen für Reitsportanlässe bedürfen der Bewilli gung nach Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes. Alle übrigen Bauten und Anlagen bedürfen einer ordentlichen Baubewilligung und einer BAB-Bewilligung.
6Wird die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone während fünf Jahren nicht mehr zweckentsprechend genutzt, so gilt die entsprechende Fläche ohne weitere ortsplanerische Entscheide wieder als Landwirtschaftszone, und die gestützt auf die Pferdeausbildungs- und Pferdepensionszone errich teten Bauten und Anlagen sind abzubrechen und zu beseitigen, soweit sie nicht für eine zonenkonforme Nutzung benötigt werden. Näheres ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Grundeigentümer bzw. der Grundeigentümerin und der Gemeinde zu regeln. Der Vertrag ist im Grund buch anzumerken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.