Art. 28 · Industriezone B
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 16
1Die Industriezone B ist für gewerbliche Bauten bestimmt.
2Wohnbauten sind nur für Betriebsangestellte zulässig, deren ständige An wesenheit im Betrieb erforderlich ist. Art. 29 * Industriezone C
1Die Industriezone C ist bestimmt für exportorientierte1) Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsplatz dichte. Offene Lagerplätze sind zu vermeiden.
2Ausgeschlossen sind Nutzungen mit grossem Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl Arbeitsplätze, wie produktionsunabhängige Lagerhallen, Verkaufsge schäfte, Fachmärkte, Logistikbetriebe, Autogaragen, Freizeitparks und der gleichen.
3Wohnraum ist nur für Betriebspersonal gestattet, dessen ständige Anwe senheit im Betrieb unerlässlich ist. Infrastrukturbauten mit zentralen Dienst leistungen für die Versorgung der Industriezone wie Administrationszentrum, Verpflegungsmöglichkeiten, Kinderhort und dergleichen sind zulässig.
4Im Generellen Gestaltungsplan werden folgende Bereiche festgelegt: a) Bereich Sägereioption: 1. Im Bereich Sägereioption ist zusätzlich auch die Errichtung und der Betrieb eines Sägewerks mit einer Einschnittmenge, die einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb ermög licht, gestattet. Zulässig sind auch holzver- und bearbeitende Betriebe, welche eine industrielle Fertigung im Sinne von Pro duktherstellung betreiben; dies können Produkte für Endkun den oder Halbfabrikate für die Weiterverarbeitung zu Holzpro dukten sein. Derartige Betriebe dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Sägewerks errichtet werden 1) Hinweis: Exportorientiert bedeutet hier, dass sich der Absatzmarkt vorwiegend aus serhalb des Kantons befindet. 16 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1 2. Der Bereich Sägereioption fällt automatisch und ohne weitere Verfahren definitiv dahin (Rückfallklausel), wenn die noch un überbaute bzw. nicht beanspruchte Fläche in diesem Bereich 5 ha unterschreitet, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Sägewerk realisiert worden ist. In diesem Fall gelten aus schliesslich die übrigen Bestimmungen der Industriezone C 3. Im Bereich Sägereioption kann übergangsmässig bis zur Er stellung nutzungsplankonformer Neuansiedlungen ein Hol zumschlagplatz bewilligt werden. Die dafür vorgesehene Flä che wird im Arealplan abgegrenzt b) Bereich Erstansiedlung: 1. Im Bereich Erstansiedlung dürfen Betriebe bei Bedarf bereits vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Arealplans bewilligt werden, sofern sie den Zielen und Anforderungen der Areal planpflicht nicht widersprechen
5Die Industriezone C unterliegt der Arealplanpflicht. Das Areal ist im Rah men einer Gesamtkonzeption als attraktiver, durchgrünter Industriepark mit hoher gestalterischer Qualität und eigenständiger Identität zu entwickeln. Dabei sind die nachfolgenden Anforderungen zu berücksichtigen und best möglich umzusetzen: a) Landschaft: Hochwertige landschaftliche Entwicklung mit dem Ziel der optimalen Einordnung und Vernetzung des Industrieparks mit der näheren und weiteren Umgebung durch Elemente der Landschaftsar chitektur b) Ortsbau: Entwicklung einer qualitätsvollen Bebauungs-, Freiraumund Grünstruktur in Verbindung mit einer effizienten Erschliessung bei Gewährleistung einer angemessenen Nutzerflexibilität c) Nutzung: Zweckmässige Gliederung und Zuordnung von Nutzungen und Ausstattungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen La gequalitäten d) Haushälterische Bodennutzung: Festlegung von optimalen Bebau ungsdichten und ortsgerechten Baumassen sowie einer zweckmässi gen Etappierung e) Planungstiefe: Der Arealplan kann für verschiedene Bereiche mit un terschiedlicher Planungstiefe erlassen und in der Folge nach Bedarf ergänzt werden
6Wird im Bereich Sägereioption ein Sägewerk realisiert, entfallen die Rah menbedingungen gemäss Abs. 4, soweit diese mit einem Sägewerk nicht vereinbar sind. 17 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 3.2.2.2.3 Zonen für besondere bauliche Nutzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.