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Art. 265

BZO Dietikon · S. 16 · Original-PDF

Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen, der Wohnzone W1/18 und in der Industriezone in allen anderen Zonen zulässig. Die Arealfläche muss folgende Bauzonenflächen umfassen: Arealüberbauung

–ein- und zweigeschossige Zonen, a) Arealfläche Zentrumszone min. 3000 m2

–übrige Zonen min. 5000 m2 Die Ausnützungsziffer ist gegenüber der Regelüberbauung um 1/10 erhöht. b) Massvorschriften Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die zonengemässe Beschränkung der Gebäudelänge gilt nicht, die Bautiefe ist freigegeben und das Zusammenbauen mehrerer Häuser gestattet. In den drei- und mehrgeschossigen Zonen sind zwei zusätzliche Vollgeschosse zulässig, während in der Zone W2/45 ein zusätzliches Vollgeschoss erlaubt ist. c) Ausnützungs-

verschiebungen Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei Regelüberbauung übersteigen. Art. 26 a2 Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht, sofern mehr als 2 Vollgeschosse oder eine Gebäudelänge von mehr als 20 m projektiert werden. Gestaltungsplanpflicht Poststrasse Mit dem Gestaltungsplan soll eine differenzierte bauliche Verdichtung ermöglicht werden. Art. 26 b2 Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt für Neubauten eine Gestaltungsplanpflicht. Gestaltungsplanpflicht Mühlehalden Mit dem Gestaltungsplan soll eine besonders gute Lösung bezüglich der Hangeingliederung von Neubauten und der Verkehrserschlies-sung ermöglicht werden. 15 Hochbauabteilung Art. 26 c3 Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Gestaltungsplanpflicht Brunau Mit dem Gestaltungsplan ist der Nachweis der angemessenen Uferfreihaltung mit Grünflächen und der Einhaltung der massgebenden Lärmgrenzwerte beizubringen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.