Zone Campus · Brugg

Aargau · BFS 4095 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Campus in Brugg (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Katasterplan mit vermasstem Bauvorhaben und Grenz-/Strassenabstand
  • Grundrisse (inkl. UG mit Kanalisation), Schnitte, Fassaden, Brandschutzpläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung über eBau ab 1. Juli 2026
  • Baubeschrieb (nicht per E-Mail)
  • Alle Unterlagen datiert, Mehraufwand wird verrechnet

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Brugg, in denen «Campus» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 10

Übersicht und Baumasse

Wohn- und Arbeitszone

Erneuerungszone Baumasse der bestehenden Bauten als Richtwerte II 21 Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 9 Bauzonen Vollgeschosse Ausnutzung Grünflächenziffer Gesamthöhe Grenzabstand Empfindlichkeitsstufe BNO § Klein Gross Quartiererhaltungszone Baumasse der bestehenden Bauten als Richtwerte II 22 Arbeitszone I * - 0.15 * * * III 23 Arbeitszone II Arbeitszone

Zone für öffentliche Bauten und

2 Die mit "*" beze …

BauzonenVollge- scho- sseAus- nut- zungGrün- flä- chen- zifferGe- samt- höheGrenzabstand KleinGrossEmp- findlich- keits- stufeBNO §
AltstadtFestlegung mittels AltstadtreglementIII14
CityzonenFestlegung mittels Reglement Sondernutzungsvorschriften "City 1" und "City 2"III15
Zone CampusFestlegung mittels Reglement SondernutzungsvorschriftenIII16
Zentrumszone4--17 m4 m*III17
Kernzone*--***III18
Wohn- und Ar- beitszone 220.50.311 m4 m8 mIII19
Wohn- und Ar- beitszone 330.60.314 m4 m10 mIII19
Wohn- und Ar- beitszone 441.10.217 m4 m*III19
Wohn- und Ar- beitszone Zentrum 441.4-17 m4 m*III19
Wohn- und Ar- beitszone 551.40.220 m4 m*III19
Wohnzone 220.50.411 m4 m8 mII20
Wohnzone 330.60.414 m4 m10 mII20
Wohnzone 440.80.317 m4 m10 mII20
Erneuerungs- zoneBaumasse der bestehenden Bauten als RichtwerteII21

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 16BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 12

Zone Campus 1 Die Zone Campus ZC dient der Entwicklung des Bahnhofgebiets zu einem Ort von hoher städtebaulicher und urbaner Qualität mit einem klaren Nutzungsprofil. 2 Folgende Nutzungen sind zulässig: Bildung, Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen, Kultur/Freizeit, Erholung und Verkauf/Gastronomie. 3 Einkaufszentren und Fachmärkte sind in der ZC ausgeschlossen. Die maximal zulässige Verkaufsfläche für einzelne Geschäfte beträgt 1'000 m2. 4 Bezüglich minimaler Nutzungsanteile, Nutzungsanordnung, Bebauungsstruktur, Freiräume, Grünflächen, ökologischer Ausgleich, Energie und Parkierung gelten die Vorgaben des Entwicklungsrichtplanes im Sinne von § 10 BNO. Diese sind durch die Gestaltungspläne grundeigentümerverbindlich festzulegen. Ein minimaler Wohnanteil von 15 % und ein minimaler Anteil Kultur, Freizeit, Verkaufs- und Gastronutzung von 5 % ist sicherzustellen. Nutzungsübertragungen unter einzelnen Grundstücken sind im Grundbuch anzumerken. 5 Für Bauten ist die Energieversorgung mit erneuerbaren Energiequellen und die Bauweise nach Minergiestandard anzustreben. 6 Im schraffierten Bereich der ZC kann der Stadtrat ein Hochhaus mit einer maximalen Höhenkote von 412.13 m ü. M. und einer anrechenbaren Geschossfläche von maximal 17'000 m2 zulassen. Der minimale Wohnanteil im Hochhaus beträgt 20 %. 7 Parkierungsanlagen dürfen nur für die Nutzungen innerhalb des Perimeters des Entwicklungsrichtplans "VISIONMITTE" erstellt werden und sind vorwiegend unterirdisch anzulegen. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 11 Vorbehalten blei …

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Art. 57BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 28

Parkierung 1 Der Stadtrat legt im Rahmen eines Gesamtkonzepts die Parkierung über das ganze Gemeindegebiet fest. Er berücksichtigt dabei die Lage im Siedlungsgebiet, die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Verkehrskapazität und den Schutz vor Auswirkungen des Verkehrs. 2 Der Stadtrat bewirtschaftet zur Entlastung von Wohnquartieren und Gewerbegebieten sowie zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf den Strassen und zur Gewährung einer geordneten Parkierung den Parkraum. 3 Auf dem ganzen Gemeindegebiet kann der Stadtrat eine Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkfelder auf privatem Grund vorschreiben. 4 Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder richtet sich nach den kantonalen Vorschriften und der VSS-Norm SN 640 281. 5 Es sind die Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281 zu ermitteln. Es gelten für alle Nutzungen folgende minimalen und maximalen Werte: Zonen Parkfelderangebot in % der Richtwerte

Bewohner Beschäftigte Besucher / Kunden

Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum A 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % B 70 % 100 % 30 % 50 % 20 % 70 % C 70 % 100 % 70 % 70 % 50 % 70 % D 70 % 100 % 70 % 100 % 50 % 70 % Die Gebietseinteilung befindet sich im Anhang IV BNO. 6 Bei Neuansiedlungen von Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitenden kann der Stadtrat ein Mobilitätskonzept verlangen. Das Konzept hat aufzuzeigen, mit welchen Mitteln die Anzahl notwendiger Parkfelder dem Minimalwert gemäss vorstehender VSS-Norm angenähert werden kann. 7 In der Zone Campus gilt die folgende Anzahl Pflichtparkplätze u …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
ParkfelderBeschäftigte 30%Art. 57, S. 280.75
ParkfelderBeschäftigte 75%Art. 57, S. 280.75

Extrahiert aus der BZO Brugg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Campus

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Brugg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Brugg ein?
Baugesuche in Brugg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, Hauptstrasse 5, Postfach, 5201 Brugg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Campus in der BZO Brugg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Brugg erwähnen die Zone Campus namentlich, darunter Art. 13, Art. 16, Art. 57. BZO Brugg lesen →

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