Art. 16 · Zone Campus
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 12 · Original-PDF
1 Die Zone Campus ZC dient der Entwicklung des Bahnhofgebiets zu einem Ort von hoher städtebaulicher und urbaner Qualität mit einem klaren Nutzungsprofil. 2 Folgende Nutzungen sind zulässig: Bildung, Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen, Kultur/Freizeit, Erholung und Verkauf/Gastronomie. 3 Einkaufszentren und Fachmärkte sind in der ZC ausgeschlossen. Die maximal zulässige Verkaufsfläche für einzelne Geschäfte beträgt 1'000 m2. 4 Bezüglich minimaler Nutzungsanteile, Nutzungsanordnung, Bebauungsstruktur, Freiräume, Grünflächen, ökologischer Ausgleich, Energie und Parkierung gelten die Vorgaben des Entwicklungsrichtplanes im Sinne von § 10 BNO. Diese sind durch die Gestaltungspläne grundeigentümerverbindlich festzulegen. Ein minimaler Wohnanteil von 15 % und ein minimaler Anteil Kultur, Freizeit, Verkaufs- und Gastronutzung von 5 % ist sicherzustellen. Nutzungsübertragungen unter einzelnen Grundstücken sind im Grundbuch anzumerken. 5 Für Bauten ist die Energieversorgung mit erneuerbaren Energiequellen und die Bauweise nach Minergiestandard anzustreben. 6 Im schraffierten Bereich der ZC kann der Stadtrat ein Hochhaus mit einer maximalen Höhenkote von 412.13 m ü. M. und einer anrechenbaren Geschossfläche von maximal 17'000 m2 zulassen. Der minimale Wohnanteil im Hochhaus beträgt 20 %. 7 Parkierungsanlagen dürfen nur für die Nutzungen innerhalb des Perimeters des Entwicklungsrichtplans "VISIONMITTE" erstellt werden und sind vorwiegend unterirdisch anzulegen. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 11 Vorbehalten bleibt Abs. 8. Die Parkplätze sind zu bewirtschaften und weitgehend einer Mehrfachnutzung zuzuführen. 8 P+R-Abstellplätze können ebenerdig oder in einem Parkhaus angeordnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.