Zone Arbeitszone I · Brugg

Aargau · BFS 4095 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Arbeitszone I in Brugg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Katasterplan mit vermasstem Bauvorhaben und Grenz-/Strassenabstand
  • Grundrisse (inkl. UG mit Kanalisation), Schnitte, Fassaden, Brandschutzpläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung über eBau ab 1. Juli 2026
  • Baubeschrieb (nicht per E-Mail)
  • Alle Unterlagen datiert, Mehraufwand wird verrechnet

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Brugg, in denen «Arbeitszone I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 10

Übersicht und Baumasse

Wohn- und Arbeitszone

Erneuerungszone Baumasse der bestehenden Bauten als Richtwerte II 21 Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 9 Bauzonen Vollgeschosse Ausnutzung Grünflächenziffer Gesamthöhe Grenzabstand Empfindlichkeitsstufe BNO § Klein Gross Quartiererhaltungszone Baumasse der bestehenden Bauten als Richtwerte II 22 Arbeitszone I * - 0.15 * * * III 23 Arbeitszone II Arbeitszone

Zone für öffentliche Bauten und

2 Die mit "*" beze …

BauzonenVollge- scho- sseAus- nut- zungGrün- flä- chen- zifferGe- samt- höheGrenzabstand KleinGrossEmp- findlich- keits- stufeBNO §
AltstadtFestlegung mittels AltstadtreglementIII14
CityzonenFestlegung mittels Reglement Sondernutzungsvorschriften "City 1" und "City 2"III15
Zone CampusFestlegung mittels Reglement SondernutzungsvorschriftenIII16
Zentrumszone4--17 m4 m*III17
Kernzone*--***III18
Wohn- und Ar- beitszone 220.50.311 m4 m8 mIII19
Wohn- und Ar- beitszone 330.60.314 m4 m10 mIII19
Wohn- und Ar- beitszone 441.10.217 m4 m*III19
Wohn- und Ar- beitszone Zentrum 441.4-17 m4 m*III19
Wohn- und Ar- beitszone 551.40.220 m4 m*III19
Wohnzone 220.50.411 m4 m8 mII20
Wohnzone 330.60.414 m4 m10 mII20
Wohnzone 440.80.317 m4 m10 mII20
Erneuerungs- zoneBaumasse der bestehenden Bauten als RichtwerteII21

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 14

Arbeitszone I 1 Die Arbeitszone AI dient dem nicht störenden und mässig störenden Gewerbe. 2 Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig. 3 Gesamthöhe, Grenz- und Gebäudeabstände werden von Fall zu Fall unter Wahrung öffentlicher und privater Interessen vom Stadtrat festgesetzt. Gegenüber angrenzenden Bauzonen sind deren Abstands- und Höhenvorschriften einzuhalten. Eingeschossige Bauten sind nicht zulässig. 5 Grünflächen sind nach ökologischen Kriterien zu planen. Ab einer Grünflächengrösse von 200 m2 ist zum Umgebungsplan ein ökologisches Konzept einzureichen. Die Durchlässigkeit für kleinere Wildtiere ist zu gewährleisten. Es sind Nest- und Versteckstrukturen anzubieten, deckungsreiche Verbindungen zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 16

Arbeitszone Kabelwerke 1 In der Arbeitszone Kabelwerke sind grossgewerbliche und industrielle Nutzungen sowie entsprechende Forschung und Entwicklung zulässig. Reine Lager- und Logistikbetriebe sind nicht zulässig. Bauten für betriebsnotwendige Zulieferprodukte sind erlaubt. 2 Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig. 3 Gesamthöhe, Grenz- und Gebäudeabstände werden von Fall zu Fall unter Wahrung öffentlicher und privater Interessen vom Stadtrat festgesetzt. Gegenüber angrenzenden Bauzonen sind deren Abstands- und Höhenvorschriften einzuhalten. Eingeschossige Bauten sind nicht zulässig. 4 Zeitlich befristete Zwischennutzungen für Betriebe, welche in der Arbeitszone I zulässig sind, können bewilligt werden. 5 Eine Umstrukturierung der Arbeitszone setzt neben der Teiländerung der Nutzungsplanung zwingend eine Abstimmung mit bestehenden Entwicklungsrichtplänen bzw. deren Neufestsetzung voraus. 6 Der Stadtrat erlässt für die Umsetzung der Umstrukturierung einen Gestaltungsplan.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Arbeitszone AI dient dem nicht störenden und mässig störenden Gewerbe.» · Art. 23

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 15 %Art. 13, S. 100.85

Extrahiert aus der BZO Brugg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone I

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Brugg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Brugg ein?
Baugesuche in Brugg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, Hauptstrasse 5, Postfach, 5201 Brugg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Arbeitszone I in der BZO Brugg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Brugg erwähnen die Zone Arbeitszone I namentlich, darunter Art. 13, Art. 23, Art. 26. BZO Brugg lesen →

Weitere Zonen in Brugg