Zone KD · Bonstetten

Zürich · BFS 3 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone KD in Bonstetten (Zürich) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Zusätzliche elektronische Einreichung von Formularen und Plänen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bonstetten, in denen «KD» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1BZO Bonstetten · S. 4

1.1 Zoneneinteilung 1.1.1 Unterteilung Gemeindegebiet Das Gemeindegebiet wird, soweit es sich nicht um Wald handelt oder nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Abkürzung Kernzonen

–Kernzone Dorf zweigeschossig mit Überbauungsziffer

–Kernzone Unterdorf zweigeschossig mit Ausnützungsziffer

–Kernzone Bodenfeld zweigeschossig mit Ausnützungsziffer

–Kernzone Hofis dreigeschossig mit Ausnützungsziffer KD KU KB KH Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone mit niedriger Ausnützung

–zweigeschossige Wohnzone mit mittlerer Ausnützung

–zweigeschossige Wohnzone mit hoher Ausnützung

–zweigeschossige Wohnzone Bruggenmatt

–dreigeschossige Wohnzone

–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeanteil W2/25 W2/30 W2/40 W2/45 W3/55 WG3/55 Zone für öffentliche Bauten OeB Erholungszone EZ Freihaltezone FZ Reservezone R Kommunale Landwirtschaftszone L k

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Art. 2.4BZO Bonstetten · S. 7

2.4 Neubauten

b)Überbauungsziffer: Hauptgebäude max. Besondere Gebäude max. 25% 5% -

–-

–- -

f)grosser Grenzabstand min. 6m 8m 8m 8m

g)kleiner Grenzabstand min. 3.5m 4m 4m 4m

h)Gebäudelänge max. 35m 35m 35m 45m

i)5

k)Gebäudehöhe mit max. Aufschiebling max. 8m 8.5m 8m 8.5m 7.5m 8m 9.5m 10m

l)Dachneigung 35°-45° 35°-45° 35°-45° 35°-45°

m)Mehrlängenzuschlag 1/5 der Mehrlänge ab 20 m Fassadenlänge, jedoch höchstens 4 m

n)Empfindlichkeitsstufe gemäss eidg. Lärmschutzverordnung lll lll lll lll * 2. Dachgeschoss vgl. Ziffer 8.3 2.4.2 Brennbare Aussenwände Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung für Bauten mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. Der Brandschutz ist auf andere Weise sicherzustellen. 2.4.3 Strassenabstand unterirdischer Bauten Gegenüber Gemeindestrassen dürfen unterirdische Bauten an die Strassengrenze gestellt werden, sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden.

KDKUKBKH
a) Ausnützung max.-40%40%60%
b) Überbauungsziffer: Hauptgebäude max. Besondere Gebäude max.25% 5%- -- -- -
c) Vollgeschosse max.2223
d) Dachgeschosse max.2*2*2*2*
e) Untergeschoss max.11--
f) grosser Grenzabstand min.6m8m8m8m
g) kleiner Grenzabstand min.3.5m4m4m4m
h) Gebäudelänge max.35m35m35m45m
i) 5
k) Gebäudehöhe mit max. Aufschiebling max.8m 8.5m8m 8.5m7.5m 8m9.5m 10m
l) Dachneigung35°-45°35°-45°35°-45°35°-45°
m) Mehrlängenzuschlag1/5 der Mehrlänge ab 20 m Fas- sadenlänge, jedoch höchstens 4 m
n) Empfindlichkeitsstufe gemäss eidg. Lärmschutzverordnungllllllllllll

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 2.5BZO Bonstetten · S. 8

2.5 Gestalterische Vorschriften für Neubauten 2.5.1 Gestaltung, Einordnung 4 Alle Bauten sind so zu gestalten, dass bezüglich Stellung, Volumen, Proportionen, kubischer Gliederung, Dachneigung, Firstrichtung, Materialien und Farben, Umgebung und Strassenraum eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dabei darf der Strassenabstand unter Vorbehalt der Verkehrssicherheit unterschritten werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildes gerechtfertigt ist. 2.5.2 Dächer 4 Dächer sind als Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zwischen 35° und 45° auszuführen, wobei konstruktiv bedingte Reduktionen der Neigung im unteren Dachteil gestattet sind. Sie sind mit Tonziegeln oder Materialien, das im Aussehen solchen entspricht, einzudecken und haben traufseitig mindestens 70 cm, giebelseitig mindestens 40 cm über die Fassade vorzuspringen. Anlagen zur Nutzung alternativer Energien, insbesondere Sonnenkollektoren sind gestattet, sofern eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. 2.5.3 Dachaufbauten, Dacheinschnitte Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben und nur im 1. Dachgeschoss zulässig. Dachaufbauten und -einschnitte dürfen für sich allein nicht länger als 3.50 m und gesamthaft nicht länger als ein Drittel der massgeblichen Fassadenlänge sein. Dacheinschnitte sind nur zulässig, sofern die Dachfläche vor dem Einschnitt in einer Breite von mindestens 1.00 m durchlaufend ausgebildet ist. Sie sind zu überdachen. Dacheinschnitte sind in der Kernzone KD nicht gestattet. 2.5.4 Dachflächenfenster 4 Einzelne Dachflächenfenster von max. 0.5 m2 …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2.4.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 35 °Art. 2.5.2, S. 80.85
Dachneigung≤ 45 °Art. 2.5.2, S. 80.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 2.4.1, S. 70.90
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 2.4.1, S. 70.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 2.4.1, S. 70.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 2.4.1, S. 70.90
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 2.4.1, S. 70.85
Dachneigung35°-45°Art. 2.4.1, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Bonstetten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KD

Was gilt in der Zone KD in Bonstetten?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bonstetten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KD sein?
Laut BZO Bonstetten: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KD einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bonstetten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bonstetten?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bonstetten ein?
Baugesuche in Bonstetten laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau, Bereich Hochbau, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten. Ablauf nach der Einreichung →

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