Zone Schachen · Bonstetten
Zürich · BFS 3 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Schachen in Bonstetten (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11.4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Zusätzliche elektronische Einreichung von Formularen und Plänen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau, Bereich Hochbau
- 044 701 95 25
- hochbau@bonstetten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bonstetten, in denen «Schachen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5.1BZO Bonstetten · S. 12
5.1 Nutzweise 4 Die Erholungszone Dorf ist für die Friedhofanlage und die Erholungszone Schachen für Spiel- und Erholungsanlagen bestimmt.
Art. 5.3BZO Bonstetten · S. 12
5.3 Empfindlichkeitsstufe In der Erholungszone Friedhof gilt die Empfindlichkeitsstufe II, in jener im Schachen die Empfindlichkeitsstufe III.
Art. 6.1BZO Bonstetten · S. 13
6.1 Bauvorschriften 4 In der Zone Schachen gilt eine Gebäudehöhe von 11.4 m, in der Zone Dorf eine solche von 8.5 m. Im Übrigen gelten die kantonalen Bauvorschriften.
Art. 6.3BZO Bonstetten · S. 13
6.3 Empfindlichkeitsstufe 2 In der Zone Dorf gilt die Empfindlichkeitsstufe III, in der Zone Schachen die Empfindlichkeitsstufe II. 7. Gestaltungsplanpflicht
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«für Spiel- und Erholungsanlagen bestimmt» · Art. 5.1
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5.3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 11.4 m | Art. 6.1, S. 13 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bonstetten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.