Zone K · Birmensdorf
Zürich · BFS 242 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone K in Birmensdorf (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gebühren: Gebührenverordnung (600.1) und Gebührentarif (600.11) der Gemeinde Birmensdorf
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Birmensdorf, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Birmensdorf · S. 5
Um- und Ersatzbauten 1 Gebäude mit in den Kernzonenplänen als 'massgebend' bezeichneten Fassaden dürfen nur unter Beibehaltung der Fassadenlage und des Fassadenprofils (Gebäude- und Firsthöhe, Dachform) sowie des Erscheinungsbildes dieser Fassade umgebaut oder ersetzt werden. Für solche Ersatzbauten gelten die Grundmasse gemäss nachstehendem Art. 6 nicht. Gebäude mit 'massgebenden Fassaden' 7. November 2008
2 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung Abweichungen 2 Abweichungen an massgebenden Fassaden können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. 3 Für Gebäude, deren Fassaden in den Kernzonenplänen nicht als 'massgebend' bezeichnet sind, gelten die nachstehenden Vorschriften für Neubauten. Gebäude ohne 'massgebende Fassaden' Ersatzbauten 4 Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten bestehenden Bauten können auf dem Grundriss der bestehenden Bauten umgebaut oder ersetzt werden. Sind solche Gebäude von rechtsgültigen Verkehrsbaulinien angeschnitten, ist der Ersatz oder Wiederaufbau zulässig, wenn sich aus Gründen des Ortsbildschutzes eine Überstellung aufdrängt und überdies die entsprechende Bewilligung der kantonalen Baudirektion vorliegt. Gebäude- und Firsthöhe sowie Dachform und Firstrichtung müssen von den bestehenden Bauten übernommen werden.
Art. 7BZO Birmensdorf · S. 6
Besondere Gebäude / unterirdische Gebäude 1 Besondere Gebäude bis zu 50 m2 Gebäudegrundfläche können ausserhalb der Baubereiche für Hauptgebäude erstellt werden. Nicht gestattet sind besondere Gebäude vor massgebenden Fassaden und innerhalb der "wichtigen Freiräume" gemäss Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Besondere Gebäude 2 Unterirdische Gebäude können ausserhalb der Baubereiche für Hauptgebäude erstellt werden, sofern die bestehende Terrain- und Oberflächengestaltung wiederhergestellt wird. Tiefgarageneinfahrten etc. sind sorgfältig in das Terrain einzupassen. Unterirdische Gebäude
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 6, S. 6 | 0.80 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 6, S. 6 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 6, S. 6 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 6, S. 6 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Birmensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.