Zone K · Birmensdorf

Zürich · BFS 242 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone K in Birmensdorf (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Birmensdorf, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Birmensdorf · S. 5

Um- und Ersatzbauten 1 Gebäude mit in den Kernzonenplänen als 'massgebend' bezeichneten Fassaden dürfen nur unter Beibehaltung der Fassadenlage und des Fassadenprofils (Gebäude- und Firsthöhe, Dachform) sowie des Erscheinungsbildes dieser Fassade umgebaut oder ersetzt werden. Für solche Ersatzbauten gelten die Grundmasse gemäss nachstehendem Art. 6 nicht. Gebäude mit 'massgebenden Fassaden' 7. November 2008

2 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung Abweichungen 2 Abweichungen an massgebenden Fassaden können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. 3 Für Gebäude, deren Fassaden in den Kernzonenplänen nicht als 'massgebend' bezeichnet sind, gelten die nachstehenden Vorschriften für Neubauten. Gebäude ohne 'massgebende Fassaden' Ersatzbauten 4 Die im Kernzonenplan nicht speziell bezeichneten bestehenden Bauten können auf dem Grundriss der bestehenden Bauten umgebaut oder ersetzt werden. Sind solche Gebäude von rechtsgültigen Verkehrsbaulinien angeschnitten, ist der Ersatz oder Wiederaufbau zulässig, wenn sich aus Gründen des Ortsbildschutzes eine Überstellung aufdrängt und überdies die entsprechende Bewilligung der kantonalen Baudirektion vorliegt. Gebäude- und Firsthöhe sowie Dachform und Firstrichtung müssen von den bestehenden Bauten übernommen werden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Birmensdorf · S. 6

Besondere Gebäude / unterirdische Gebäude 1 Besondere Gebäude bis zu 50 m2 Gebäudegrundfläche können ausserhalb der Baubereiche für Hauptgebäude erstellt werden. Nicht gestattet sind besondere Gebäude vor massgebenden Fassaden und innerhalb der "wichtigen Freiräume" gemäss Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Besondere Gebäude 2 Unterirdische Gebäude können ausserhalb der Baubereiche für Hauptgebäude erstellt werden, sofern die bestehende Terrain- und Oberflächengestaltung wiederhergestellt wird. Tiefgarageneinfahrten etc. sind sorgfältig in das Terrain einzupassen. Unterirdische Gebäude

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 6, S. 60.80
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 6, S. 60.85
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 6, S. 60.85
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 6, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Birmensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Birmensdorf?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Birmensdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Birmensdorf: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Birmensdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Birmensdorf?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Birmensdorf ein?
Zuständig ist Hochbau, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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