Zone EF · Birmensdorf
Zürich · BFS 242 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone EF in Birmensdorf (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gebühren: Gebührenverordnung (600.1) und Gebührentarif (600.11) der Gemeinde Birmensdorf
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Birmensdorf, in denen «EF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 25BZO Birmensdorf · S. 12
Vorschriften für die Erholungszone Familiengärten (EF) Allgemeines 1 Zulässig sind lediglich besondere Gebäude, in Form von Gartenhäusern und für die gesamte Anlage ein Gemeinschaftsbau mit Sanitärräumen und einem kleinen Gemeinschaftsraum. Massvorschriften 2 Der Gebäudeabstand beträgt mind. 2 m. Die Gebäudegrundfläche beträgt für die Gartenhäuser max. 8 m2 und für den Gemeinschaftsbau max. 25 m2.
D WEITERE FESTLEGUNGEN
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind lediglich besondere Gebäude, in Form von Gartenhäusern und für die gesamte Anlage ein Gemeinschaftsbau mit Sanitärräumen und einem kleinen Gemeinschaftsraum.» · Art. Art. 25
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudeabstand | ≥ 2 m | Art. 25, S. 12 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Birmensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.