Zone Oe · Birmensdorf
Zürich · BFS 242 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Oe in Birmensdorf (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gebühren: Gebührenverordnung (600.1) und Gebührentarif (600.11) der Gemeinde Birmensdorf
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Birmensdorf, in denen «Oe» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Birmensdorf · S. 4
Zonen
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonenarten 1. Bauzonen
zweigeschossige Kernzone
K2
dreigeschossige Zentrumszone
Z3/70 %
Wohnzonen
–eingeschossige Wohnzone
W1/20 %
–zweigeschossige Wohnzone
W2/30 %
–zweigeschossige Wohnzone
W2/45 %
–dreigeschossige Wohnzone
W3/60 %
–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 %
–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60 %
Industrie- und Gewerbezone
–fünfgeschossige Industriezone I5/7
–dreigeschossige Gewerbezone
G3/6 7. November 2008
1 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung
Dreigeschossige Zone für öffentliche Bauten Oe
2. Freihaltezone* F
3. Erholungszone E
4. Reservezone* R
* Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und der Reservezone sind durch PBG abschliessend geregelt (§§ 62 und 40 bzw. 65). Diese Zonenordnung enthält damit keine weiteren Angaben.
Art. 23BZO Birmensdorf · S. 11
Massvorschriften Geschossigkeit 1 In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten. 2 Es sind drei Vollgeschosse sowie zusätzlich ein anrechenbares Dachgeschoss sowie ein anrechenbares Untergeschoss zulässig.
C ERHOLUNGSZONEN
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 23, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Birmensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.