Zone TZA · Andermatt
Uri · BFS 1202 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone TZA in Andermatt (Uri) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Andermatt, in denen «TZA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 26BZO Andermatt · S. 13
Tourismuszonen (TZ)
1Die Tourismuszonen A, B, C, D und E sind für Bauten und Anlagen für touristische Zwecke inklusive Verkehrs-, Parkierungs- und Golfanlagen bestimmt. Sämtliche Bauten und Anlagen haben sich den Vorgaben hinsichtlich der Abwehr von Naturgefahren unterzuordnen. Die Interessen des Ortsbildschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu berücksichtigen.
2In den einzelnen Tourismuszonen sind namentlich folgende Bauten zugelassen:
a)Tourismuszone A (TZA): Wohngebäude (Chalets)
b)Tourismuszone B (TZB): Hotels, Wohnungen, Restaurants, Dienstleistungen
c)Tourismuszone C (TZC): Hotels, Wohnungen, Restaurants, Dienstleistungen
d)Tourismuszone D (TZD): Hotels, Wohnungen, Restaurants, Dienstleistungen, Sport-, Freizeitbauten und Anlagen.
e)Tourismuszone E (TZE): Hotels, Wohnungen für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal, Restaurants, Touristische Bauten und Anlagen, namentlich Verpflegungs- und Verkaufsstätten, Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätze, Parkierungsanlagen.
3Mit der Überbauung der Tourismuszone A kann erst begonnen werden, wenn die integrale Realisierung des Tourismusresorts sichergestellt ist. Zur integralen Realisierung des Tourismusresorts gehören namentlich folgende wesentliche Bestandteile:
a)zwei Hotels
b)Sportanlagen in der Tourismuszone D (öffentliches Hallenbad u.a.) c) Ersatz der Parkplätze, die aufgehoben werden
d)Verbindungen der Tourismuszonen B, C und D mit dem Bahnhof Die notwendigen Sicherheiten für die integrale Realisierung des Tourismusresorts sind im Rah …
Art. 115BZO Andermatt · S. 37
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt.
Im Namen der Gemeinde Andermatt Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Anhang
–Anhang 1: Tabelle der Grundmasse
–Anhang 2: Tabelle verminderte Grenzabstände
–Anhang 3: Zusammenfassung wichtiger Masse
–Anhang 4: Richtlinien zu den Quartiergestaltungsplan
–Anhang 5: Verzeichnisse
1RB 3.2512
2RB 3.2521
37
ANHANG 1 TABELLE DER GRUNDMASSE Zonen Grundmasse Kernzonen (K) Gastgewerbezone (GGZ) 1 Wohnzonen (W) Wohn- und Gewerbezonen (WG) Bahnhofzone Tourismuszonen (TZ) Zone für öff. Bauten und Anlagen (OE) Zone für Sport und Freizeitanlagen (SF) Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten SommerCamping Tennisplatz Golf Bahn- und Parkierungsanlagen K1 K2 GGZ1 GGZ2 W2a W2b W3 W4 WG2 WG3 BZ TZA TZB TZC TZD TZE OE Anzahl Vollgeschosse 2** 4 2** 4 2 2 3 4 2 3 - - - - - - - - - - - Minimale Grenzabstände Kleiner
Grenzabstand 3.00*** 4.50 3.00*** 4.50 3.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 3.50 4.50 4.50 - * * 3.50 3.50 * grosser Grenzabstand - 6.50 - 6.50 4.50 6.50 6.50 6.50 6.50 6.50 - 4.50 6.50 6.50 * * - *
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 37) verbindlich lesbar.
Mehrlängenzuschlag ab
Gebäudelänge **** 20.00 **** 20.00 15.00 15.00 18.00 20.00 15.00 18.00 - 30.00 - - - - - - - - - maximaler Grenzabstand inkl. Mehrlängenzuschlag - 11.00 - 11.00 9.00 9.00 11.00 11.00 9.00 11.00 - 11.00 - - - - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 37) verbindlich lesbar.
Fassadenhöhe traufseitig max. 7.50** 16.00 7.50** 16.00 8.50 8.50 11.7 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Tourismuszone A (TZA): Wohngebäude (Chalets)» · Art. 26
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4.5 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 8.5 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 12.5 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Andermatt. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.