Zone K1 · Andermatt
Uri · BFS 1202 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone K1 in Andermatt (Uri) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Andermatt, in denen «K1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Andermatt · S. 8
Kernzone 1 (K1)
1Bauten und Anlagen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung und Materialwahl sowie in Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Gesamtbild einzufügen. Dabei ist eine passende Verbindung zwischen ortstypischer und zeitgemässer Architektur zu wählen.
2Bei Neu- und Umbauten darf das Bauvolumen das bisherige Mass nicht überschreiten. Wenn wichtige Gründe das rechtfertigen und keine überwiegenden öffentliche oder private Interessen entgegenstehen, kann eine Anpassung an die Bauvolumen der bestehenden Gebäude in der Umgebung und an angemessene Geschosshöhen gestattet werden.
3Die Gemeinde kann für Massnahmen, die der Erhaltung des Ortsbildes dienen, Beiträge ausrichten.
4Reklametafeln, Lichtreklamen usw. dürfen nicht störend wirken und das Strassenbild nicht beeinträchtigen. Bei Lichtreklamen soll das Licht blendfrei sein. Unzulässig sind Reklamen, die durch Bewegung oder durch wechselnde Lichteffekte wirken.
5Die bestehenden Gassenräume zwischen den Häusern müssen erhalten bleiben.
8
Art. 115BZO Andermatt · S. 37
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt.
Im Namen der Gemeinde Andermatt Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Anhang
–Anhang 1: Tabelle der Grundmasse
–Anhang 2: Tabelle verminderte Grenzabstände
–Anhang 3: Zusammenfassung wichtiger Masse
–Anhang 4: Richtlinien zu den Quartiergestaltungsplan
–Anhang 5: Verzeichnisse
1RB 3.2512
2RB 3.2521
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ANHANG 1 TABELLE DER GRUNDMASSE Zonen Grundmasse Kernzonen (K) Gastgewerbezone (GGZ) 1 Wohnzonen (W) Wohn- und Gewerbezonen (WG) Bahnhofzone Tourismuszonen (TZ) Zone für öff. Bauten und Anlagen (OE) Zone für Sport und Freizeitanlagen (SF) Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten SommerCamping Tennisplatz Golf Bahn- und Parkierungsanlagen K1 K2 GGZ1 GGZ2 W2a W2b W3 W4 WG2 WG3 BZ TZA TZB TZC TZD TZE OE Anzahl Vollgeschosse 2** 4 2** 4 2 2 3 4 2 3 - - - - - - - - - - - Minimale Grenzabstände Kleiner
Grenzabstand 3.00*** 4.50 3.00*** 4.50 3.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 3.50 4.50 4.50 - * * 3.50 3.50 * grosser Grenzabstand - 6.50 - 6.50 4.50 6.50 6.50 6.50 6.50 6.50 - 4.50 6.50 6.50 * * - *
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 37) verbindlich lesbar.
Mehrlängenzuschlag ab
Gebäudelänge **** 20.00 **** 20.00 15.00 15.00 18.00 20.00 15.00 18.00 - 30.00 - - - - - - - - - maximaler Grenzabstand inkl. Mehrlängenzuschlag - 11.00 - 11.00 9.00 9.00 11.00 11.00 9.00 11.00 - 11.00 - - - - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 37) verbindlich lesbar.
Fassadenhöhe traufseitig max. 7.50** 16.00 7.50** 16.00 8.50 8.50 11.7 …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 115, S. 37 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 14, S. 9 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 7.5 m | Art. 14, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Andermatt. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.