Zone Z · Amriswil
Thurgau · BFS 4461 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen
Die Zone Z in Amriswil (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 3 Monate, von NRP Ingenieure AG
- Fotomontagen 3-fach
- Detaillierte Plan-Ausfertigungsvorgaben (Massstäbe, Inhalte, Farbcodes, A4-Faltung)
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung in Papierform UND digital als PDF
- Exemplarzahlen je Dokument (Formular 1-fach, Pläne/Nachweise 3-fach)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Amriswil, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Baureglement Amriswil, Anhang · S. 2
3. Abstand gegenüber Gewässern gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG)
Stand 18.08.2020 Anhang zum Baureglement Seite 3 A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1. Terrain 1.1. Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf der Umgebung auszugehen. Aus planerischen oder erschliessungstechnischen Gründen kann das massgebende Terrain in einem Planungs- oder im Baubewilligungsverfahren abweichend festgelegt werden.
2. Gebäude 2.1. Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen. 2.2. Kleinbauten Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.
§ 22 PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten. 2.3. Anbauten Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen.
§ 22 PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten.
Stand 18.08.2020 Anhang zum Baureglement Seite 4 2.4. Unterirdische Bauten Unterirdische Bauten sind Gebäude, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen, vollständig unter dem massgeb …
Art. 4BZO Baureglement Amriswil · S. 8
Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan in folgende Nutzungsund überlagernde Zonen eingeteilt:
Bauzonen
− Wohnzonen W2a, W2b, W3, W4, W5 − Dorfzone D − Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3, WA4, WA5 − Zentrumszone Z − Arbeitszonen AG, AI, AE − Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, OeA − Tiersportzonen TsBA, TsA − Kleingartenzone KG − Freihaltezone Fh
Landwirtschaftszonen
− Landwirtschaftszone Lw − Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen LwbN Pf, Zoneneinteilung LwbN T
Schutzzonen
− Landschaftsschutzzone Ls − Naturschutzzone Ns
Überlagernde Zonen
− Zone für archäologische Funde AF − Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OS − Quartiererhaltungszone QE − Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP − Gefahrenzone GF
Art. 5BZO Baureglement Amriswil · S. 9
Masstabelle Zone Geschossflächenziffer GFZ [1] max. Grenzabstand a) GA klein GA gross [m] [m] min. min. Gebäudelänge [m] max. Fassadenhöhe b) [m] max. Gesamthöhe [m] max. ES c) Bauweise Wohnzonen W2a W2b W3 W4
W5 0.65 4.0 6.0 25.0 7.5 11.0 II offen, halboffen 0.80 4.0 6.0 35.0 8.0 12.0 II offen, halboffen 1.05 5.0 8.0 40.0 11.0 15.0 II offen, halboffen 1.25 6.0 10.0 45.0 14.0 18.0 II offen, halboffen 1.50 7.0 12.0 50.0 17.0 21.0 II offen, halboffen Dorfzone D 0.95 4.0 4.0 35.0 8.5 13.0 III offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
Wohn- und Arbeitszonen WA2 WA3 WA4
WA5 0.85 1) 4.0 6.0 40.0 8.5 12.5 III offen, halboffen 1.05 1) 5.0 8.0 50.0 11.5 15.5 III offen, halboffen 1.25 1) 6.0 10.0 50.0 14.5 18.5 III offen, halboffen 1.50 1) 7.0 12.0 55.0 17.5 21.5 III offen, halboffen Zentrumszone Z -- 5.0 5.0 60.0 4) 14.5 18.5 III offen, halboffen,
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
geschlossen 5) Arbeitszone Gewerbe AG -- 2) 4.0 3) 4.0 3) 80.0 12.0 16.0 III offen, halboffen Arbeitszone Industrie AI -- 2) 4.0 3) 4.0 3) 120.0 16.0 20.0 IV offen, halboffen Arbeits- und Einkaufszone AE -- 2) 4.0 3) 4.0 3) 100.0 14.0 6) 18.0 IV offen, halboffen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA -- 4.0 4.0 60.0 12.0 16.0 III offen, halboffen Zone für öffentliche Anlagen OeA -- 3.0 3.0 10.0 3.5 5.0 III offen Tiersportzone Bauten und Anlagen TsBA -- 3.0 3.0 60.0 8.5 12.5 III offen Kleingartenzone KG -- 3.0 3.0 5.0 3.0 3.0 III offen Landwirtschafts-, Landschaftsschutzzone Lw, Ls -- 4.0 4.0 -- -- -- III offen, halboffen LwbN Pflanzenbau LwbN Pf -- 4.0 4.0 -- 4.0 5.0 III offen, halboffen LwbN Tierhaltung LwbN T -- 4.0 4.0 100.0 10.0 14.0 III o …
Art. 9BZO Baureglement Amriswil · S. 12
1Zentrumszonen umfassen Gebiete mit zentrumsbildender Funktion, die der gemischten baulichen Nutzung dienen. Ersatz-, Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig ins Orts- und Strassenbild einzuordnen.
2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten. Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3, WA4, WA5 Zentrumszone Z
3Erdgeschosse von Bauten in der 1. Bautiefe entlang der Bahnhof-, Post-, Kirch- und Rütistrasse sowie am Rennweg müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 3 m und auf einer Tiefe von mindestens 10 m Gewerbe- oder Dienstleistungsnutzungen aufweisen.
4Hauptbauten haben mindestens drei Vollgeschosse aufzuweisen.
5Entlang der Bahnhofstrasse sind auf dem Niveau des Erdgeschosses Arkaden oder Rücksprünge mit einer Tiefe von mindestens 2.50 m und einer lichten Höhe von mindestens 3 m vorzusehen. Die Fassaden sind strassenseitig auf die angrenzenden Liegenschaften abzustimmen und dürfen maximal bis an die Strassengrenze reichen, soweit mit § 44 StrWG vereinbar.
Art. 16BZO Baureglement Amriswil · S. 16
1Landwirtschaftszonen umfassen Land, das der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten ist und sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau eignet.
2Bauten und Anlagen haben sich sorgfältig ins Orts- und Landschaftsbild einzugliedern. Dies gilt insbesondere bezüglich Stellung, Dimensionierung, Materialisierung und Gestaltung sowie Bepflanzung.
Art. 26BZO Baureglement Amriswil · S. 20
1Der grosse Grenzabstand ist auf der Hauptwohnseite einzuhalten. In Zweifelsfällen bestimmt die Gemeindebehörde die massgebende Gebäudeseite. Für eingeschossige Gewerbebauten mit höchstens einer Wohnung und angebaute, eingeschossige Gebäudeteile (z.B. Wintergarten, gedeckte Sitzplätze usw.), gilt allseitig der kleine Grenzabstand.
2Für An- und Kleinbauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 3 m. Davon ausgenommen sind Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9 m² und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m. Diese dürfen bis 1.50 m an die Grenze gebaut werden.
3Für Unterniveaubauten, unterirdische Bauten, Tiefgaragenzufahrten sowie ebenerdige Anlagen wie Zufahrten, Abstellplätze, Hauszugänge und Spielplätze gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.50 m. Gebiete mit Lärmvorbelastung Lvb Grenzabstände Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen
4Für Anlagen wie Schwimmbäder, Schwimmteiche, Biotope sowie wärmetechnische Anlagen und Fahrnisbauten beträgt der Grenzabstand mindestens 3 m.
5Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützbauwerke, Mauern und Wände haben einen Grenzabstand von der Hälfte der Höhe, im Minimum 0.50 m, einzuhalten.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≥ 3 Vollgeschosse | Art. 9, S. 12 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 5, S. 9 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 14.5 m | Art. 5, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Amriswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Z
Was gilt in der Zone Z in Amriswil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Amriswil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Amriswil ein?
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