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Wappen der Gemeinde Amriswil

Amriswil

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Ablauf
EingabewegPapierBeleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Thurgau
  1. Visiere aufstellen§ 101 PBG

    Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.

  2. Einreichung§§ 50c–51 PBV

    Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.

  3. Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG

    Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.

  4. Einsprache20 Tage§ 103 PBG

    Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.

  5. Bauentscheid

    Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.

Frist für den Bauentscheid

keine gesetzliche Frist

Kleine Vorhaben

Vereinfachtes Verfahren ohne Auflage, Veröffentlichung oder Visierung für Abbrüche, geringfügige Vorhaben und Projektänderungen ohne öffentliche oder nachbarliche Interessen (§ 107 PBG).

Elektronische Eingabe

eBau-Portal Thurgau ↗ · Elektronische Eingabe möglich, Papiereingabe bleibt zulässig.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.